Lückenlose Krankengeschichte für den Abschluss einer BUV von der Krankenkasse aushändigen lassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, da muss ich feststellen, dass die Aussage des Mitarbeitarbeiters nicht ganz korrekt ist. In den von mir bislang bearbeiteten Fällen haben die Versicherer durchaus eine Anfrage bei den Krankenkassen gehalten. Sie bekommen dort über den Versicherten gespeicherte Daten in Form von Zeiträumen und die Diagnosen mitgeteilt. Bei Nachfragen erhalten sie dann auch die Anschriften von den behandelnden Ärzten/Krankenhäusern und halten ggf. dort weitere Nachfrage, besonders dann wenn diese Angaben mit dem Antrag nicht übereinstimmen.

Hintergrund: Dies passiert immer dann, wenn die versicherte Person die BU-Rente beantragt. Dann wird der ganze gesundheitliche Lebenslauf des VN durchleutet, je nachdem wie lange im Antrag steht dass der VR nachfragen darf, eben 5 oder 10 Jahre. Und dies tun sie ohne Ausnahme! Die Zahlung einer BU-Rente kann ja u.U. über Jahre (=teuer) dauern, da will man schon genau wissen was mit dem VN los war. Erfahrungsgemäß zeigt sich dann sehr schnell, dass irgendeine Lapalie vergessen worden ist, die den VR dann berechtigt den Vertrag anzufechten und den Rücktritt zu erklären.

Dieses Recht steht dem VR gem. VVG uneingeschränkt zu, weil er dem VN nun eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorhalten kann. Dies führt im Ergebnis dazu: Keine BU-Rente und den Verlust aller bis dahin bezahlten Beiträge - also doppelt bestraft. Dann kommt noch hinzu dass er wegen dieser Vertragskündigung, seiner nun anstehenden BU und der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung KEINEN neuen Vertrag mehr am Markt erhalten wird.

Wie kommt der VR dazu: Zum einen unterschreibt der VN bei Antragstellung bereits eine Art von pauschaler Ermächtigung, bei Eintritt der BU und Antragstellung beim VR verlangt dieser erneut eine pauschale Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Diese pauschale Erklärung beinhaltet viele viele Fallstricke, so dass ich aus meiner beruflichen Erfahrung nur vor einer solchen Unterschrift ganz dringend abraten kann. Viele Gesellschaften weisen heute bereits darauf hin, dass der VN auch Einzelermächtigungen erteilen kann. Dann schreiben sie aber, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden ist und dass der VN diese Kosten übernehmen muss (Psychologische Kriegsführung). In allen mir bekanten Fälle schrecken die VN vor diesen Kosten (um Gottes Willen wieviel wollen die denn?) zurück, weil keine Gesellschaft angibt wieviel sie wirklich verlangt. Es gibt aber inzwischen Urteile, wieviel sie verlangen dürfen, aber das verschweigt man geflissentlich. Dies sind ca. 10€ bis 15€ pro Anfrage, also wenig im Verhältnis zum späteren Ärgernis. Wobei ich auch schon erlebt habe, dass Gesellschaften dem Kunden schreiben dass sie zwischen 50€ bis 75€ verlangen wegen dem erhöhten Verwaltungsaufwand. Und dies bei dann vllt. bei 5 bis 7 Anfragen. Davor schrecken viele zurück.

Ein Tipp, den ich allen Kunden geben kann: VOR Antragstellung einer BU-Rente sich bei einem Fachanwalt oder einem Versicherungsberater rechtlich beraten zu lassen. So können bereits im Vorfeld fast alle denkbaren Fragen eines VR bedacht und berücksichtigt werden, auch die Ärzte entsprechend vorab zu informieren. Leider sind bislang alle meine Fälle erst dann gekommen als es bereits zu entsprechenden Reaktionen seitens des VR gekommen ist. Eine Rechtsberatung im Vorfeld vor der Rentenantragstellung ist allemal kostengünstiger als der anschließende Rechtsstreit mit evtl. Verlust des ganzen Vertrages.

Ich hoffe damit auch ein paar Anregungen/Informationen für Schokolade und DerMakler gegeben zu haben.

VersBerater  28.07.2011, 13:22

Danke für den Stern

Die Krankenkasse erfasst wirklich nicht , warum und wann du wie lange krank warst.

Mach deine Aufstellung selbst, ein Tipp, den ich an alle GF-ler weiter geben möchte!

Die Ärzte freuen sich, wenn du deine Krankengeschichte sorgfältig ausgearbeitet parat hast (Tabellenform reicht - Jahr - Diagnose - Krankenhausaufenthalt oder Art des ärztl. Eingriffs), vor allem, wenn du möglicherweise als Notfall eingeliefert wirst.

Es ist wirklich sehr wichtig, alles anzugeben. Wenn Du einen Hausarzt hast, bei dem alles dokumentiert ist, würde ich mit dem mal alles durchgehen. Hab gehört, dass das mal ganz interessant sein soll, was da alles steht. Leider notieren die nämlich auch so manchmal was in der Patientenakte, was nur so nebenbei gesagt wurde und in der Akte dann doch ganz anders rüberkommt.

Welche Infos man von der Krankenkasse erhält, weiß ich auch nicht, wobei ich mir vorstellen kann, dass es durchaus interessant sein könnte, mal zu fragen. Schließlich fragen die Versicherer ja auch bei den Kassen nach, wenn sie Ihre Leistungspflicht prüfen und da ist es doch nur recht und billig, wenn man vorher weiß, welche Infos die dann von der Kasse erhalten.

Ich stelle mir gerade die Frage warum hier nach eine Krankenkassen Verlauf gefragt wird, meist reicht der Kranken-Aktenverlauf eines (Haus)artzes aus, der einen jahrelang behandelt hat..Warum wird da so kompliziert nachgefragt ? Welcher Versicherer ist das ? HG DerMakler

tellme2006 
Fragesteller
 26.07.2011, 13:39

Das hat mit dem Versicherer überhaupt nichts zu tun (ich hatte bei mehreren Versicherern angefragt). Wenn man nämlich bei Spezialisten war - wie HNO Arzt oder Phlebologe so ist nicht alles beim Hausarzt dokumentiert. Mein Hausarzt zum Beispiel ist gar nicht über alles informiert, weil nicht alle Ärzte ihm die Details schicken (wenn sie überhaupt wissen wer mein Hausarzt ist). Hinzukommt, dass ich aufgrund meiner Allergie (Heuschnupfen) bei verschiedenen Spezialisten in Behandlung war und meinen Hausarzt aufgrund von Umzügen oft wechseln musste. Ich bin also - ohne Krankenkasse - auf meine eigene Dokumentation angewiesen und eine lückenlose Darstellung von der Kasse wäre hilfreich, um auch keine Angabe zu vergessen. Diese Aufstellung anzufordern wurde auch in verschiedenen Ratgebersendungen empfohlen, um den Versicherungsschutz nicht durch unvollständige Angaben zu gefährden.

DerMakler  26.07.2011, 14:12
@tellme2006

Alles klar ,dann erklärt sich das von selbst ! HG DerMakler