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Lohnzahlung per Scheck

gefragt von hubsy am 30.05.2008 um 4:46 Uhr

Wenn der Arbeitgeber den Lohn per Scheck zahlt (sowas gibt es tatsächlich noch)reicht es aus wenn der Scheck am Monatsletzten ausgehändigt wird, oder muss er so früh ausgehändigt werden das der Arbeitnehmer die möglichkeit hat ihn einzulösen bzw. bis er dem Konto entgültig gutgeschrieben wird (dauert ca. 5 Arbeitstage)


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Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 30. Mai 2008 07:13
3x
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http://www.dingeldein.de/arb/verzug.htm

Hier steht es eindeutig:

" 2. Verzug des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kommt in Verzug, wenn er nicht bei Fälligkeit bezahlt.

Er ist grundsätzlich in der Art und Weise seiner Lohnzahlung frei. Das heißt, er kann per Überweisung, per Scheck und selbstverständlich auch bar zahlen. Barzahlungen sind nach § 115 a Gewerbeordnung allerdings in Gaststätten verboten. Sogar die Zahlung mit einem Wechsel ist zulässig, allerdings darf dieser Wechsel nicht durch die Angabe einer Verfallszeit mit Kreditmittel eingesetzt werden.

Unabhängig davon, welche Zahlungsmodalität der Arbeitgeber wählt, er hat dafür zu sorgen, dass der Lohn zum Fälligkeitszeitpunkt dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht.

Die Verzögerung einer Überweisung ist daher dem Arbeitgeber anzulasten. Folge einer verspäteten Überweisung ist daher der Verzug des Arbeitgebers, wenn auch nur für einen oder wenige Tage."

LG

Wieselchen

Kommentar von DrSeltsam am 30. Mai 2008 07:33

DH


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 30. Mai 2008 06:27
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ich wurde auch jahrelang mit Scheck bezahlt schlimm fande ich es nicht. Nur überweisung ist für mich jetzt angenehmer


bitmap
beantwortet von bitmap am 30. Mai 2008 04:48
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Kommt drauf an, was genau bezüglich Zahlung vereinbart ist.


BerndRathert
beantwortet von BerndRathert am 30. Mai 2008 06:36
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In vielen Arbeitsverträgen und auch Werksverträgen steht, Gehaltszahlung am jeweiligen Monatsende oder auch zum 15. eines Monats. Das heißt nicht, das dass Geld dann auf dem Konto sein muß. Wenn der Scheck am letzten des Monats übergeben wird, ist das absolut o.k.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 30. Mai 2008 06:56

Nein, die Zahlung muss am vereinbarten Tag verfügbar sein, d.h. mit Wertstellung für diesen Tag.

LG

Wieselchen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 30. Mai 2008 07:05

DH!


dwarf
beantwortet von dwarf am 30. Mai 2008 06:49
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Er muss zum Zeitpunkt ausgehändigt werden, welcher im Arbeitsvertrag als Geldtag eingetragen ist. Aber bedenke die Tage, welche der Scheck zusätzlich braucht, um ausgezahlt zu werden. Früher waren es mal 10, aber du schreibst ja 5 hat sich ja dann doch wohl einiges geändert?





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