Lohnsteuerabzugsmerkmale für neuen Arbeitgeber

4 Antworten

Dein Arbeitgeber benötigt Deine ID- Nummer, Dein Geburtsdatum, Deinen Familienstand und Deine Anschrift.

Mit diesen Daten kann er Dich beim Finanzamt als Arbeitnehmer anmelden, ergänzt um die Mitteilung, ob es sich bei Dir um ein erstes oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.

Dann wird der Arbeitgeber über das ELSTAM- Verfahren die Besteuerungsgrundlagen für Dich erhalten.

Der Arbeitgeber kann Dir dann die Daten mitteilen, die er vom Finanzamt erhalten hat. Später erhältst Du die Daten auch von Deinem Finanzamt mitgeteilt.

Dann kannst Du prüfen, ob die Daten zutreffend sind und möglicherweise beim Finanzamt eine Korrektur veranlassen.

Geh mit deiner Identifikationsnummer persönlich in dein zuständiges Finanzamt und frage dort an der Info nach dieser Bescheinigung.

Du wirst sie ausgestellt bekommen, man kann sie allerdings nicht telefonisch anfordern, nur persönlich.

Es ist ein Schreiben, woraus deine Steuerklasse hervorgeht und evtl. Freibeträge, zur Vorlage beim Arbeitgeber.

PatrickLassan  14.04.2015, 12:48

Diese Bescheinigungen gibt es inzwischen nicht mehr, sie gab es nur während der Umstellungsphase vom alten Verfahren auf das ELSTAm-Verfahren.

gehe zu deinem finanzamt dort erhältst du eine bescheinigung, dort steht dann deinen steuerklasse, evtl kinderfreibetrag und ob du evangl. oder katol. bist drauf ist zu vergleichen mit der früheren lohnsteuerkarte . geht auch ganz schnell wird dir gleich ausgestellt.

PatrickLassan  14.04.2015, 12:49

Diese Bescheinigungen gibt es inzwischen nicht mehr, sie gab es nur während der Umstellungsphase vom alten Verfahren auf das ELSTAm-Verfahren.

ellief  14.04.2015, 17:41
@PatrickLassan

das ist so nicht korrekt, da meine tochter studiert muss ich jedes jahr nachweissen, das mir noch die stkl.II und der kinderfreibetrag zusteht, das mache ich immer im januar bei meiner finanzamtzweigstelle , wenn ich das nicht so nachweisse teilt mir das finanzamt die I und den kinderfreibetrag 0 zu

tt290  14.04.2015, 21:19
@ellief

Und was hat das mit der Frage zutun, wenn du deine Steuerklasse II verlängern lässt? PatrickLassan sprach von der so genannten "Besonderen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug", welche den ELStAM vorgeht. Diese wird nach Ablauf des Übergangszeitraumes aber nur noch in Einzelfällen - z.B. bei technischen Problemen mit den ELStAM - ausgestellt. Ansonsten gelten die elektonischen Merkmale.

Das von ELStAM generierte "Infoblatt" mit den aktuell gültigen Merkmalen ist nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber! Der darf danach nicht abrechnen. Auf den Lohnsteuerbescheinigungen ist das ganze mit Dienstsiegel gestempelt, daran sieht man auf den ersten Blick den Unterschied.

Vielen Dank für die schnellen Antworten:)

Das klingt alles vollkommen logisch aber dann ist das neue System ja nicht ganz so arbeitsersparend wenn ich trotzdem noch zum Finanzamt muss^^

Ich werde dann gleich morgen früh loswackeln, danke!

Helmuthk  14.04.2015, 09:51

Lass das "Loswackeln".

Lies bitte erst einmal meine Antwort, auch wenn sie etwas spät kommt.