Links abbiegen Problem mit Bahn .. (Recht) (Straßenverkehr) (PKW) (KFZ)

6 Antworten

Ich kenne eine vergleichbare Situation aus der Vergangenheit. So, wie Du es beschreibst, muss Die Bahn auf Dich Rücksicht nehmen. Du bist nicht verpflichtet, auch noch zu warten, bis auch der Gegenverkehr vorbei ist. Damit würdest Du ja die Fahrzeuge hinter Dir über Gebühr behindern. An Deiner Stelle würde ich mal bei der Bahn-Zentrale anrufen und denen den Fall schildern. Die Bahnfahrer sind zwar unter Zeitdruck; aber sie dürfen Dich bei solchen Verkehrslagen nicht nötigen. Ganz heftig wird's ja, wenn die dicht ranfahren und dann auch noch klingeln. Ich kann Dir nur raten, in einem solchen Moment auf ganz Stur zu schalten. Wenn die Bahn bei Euch sowas vermeiden will, dann soll sie beim Ordnungsamt ein "Wendeverbot" beantragen. Dann ist Ruhe im Karton, und es herrscht Rechtssicherheit.

verreisterNutzer  22.01.2015, 14:13

Ich glaube ich fahre ab jetzt einfach weiter und wende irgendwo anders . Das Problem ist nur das ich locker 30 minuten warten muss da keiner mich durchlässt ...

kreuzkampus  22.01.2015, 14:46
@verreisterNutzer

Dann ist das ein typisches Beispiel für ein Verkehrszeichen "Wendeverbot".

TheGrow  22.01.2015, 18:32

Ich kenne eine vergleichbare Situation aus der Vergangenheit. So, wie Du es beschreibst, muss Die Bahn auf Dich Rücksicht nehmen.

Natürlich darf der Triebwagenführer seinen Vorrang nicht erzwingen, sondern muss wenn es möglich ist anhalten. Aber man muss dabei beachten, dass eine Bahn weder ausweichen, noch so schnell wie ein PKW anhalten kann, sondern einen wesentlich längeren Bremsweg hat.

Du bist nicht verpflichtet, auch noch zu warten, bis auch der Gegenverkehr vorbei ist.

Der § 9 der StVO sagt im ersten Absatz aber genau das Gegenteil, nämlich:

Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird.

dann:

An Deiner Stelle würde ich mal bei der Bahn-Zentrale anrufen und denen den Fall schildern.

Die würden ihn nur da drauf hinweisen, dass er gem. §9 StVO, Absatz 1 die Schienen nicht befahren darf, wenn er nicht ausschließen kann, dass er ein Schienenfahrzeug behindert

Ich kann Dir nur raten, in einem solchen Moment auf ganz Stur zu schalten.

Wenn er Deinem Rat folgt, muss er auf jeden fall mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige durch den Triebwagenführer rechnen.

Wenn die Bahn bei Euch sowas vermeiden will, dann soll sie beim Ordnungsamt ein "Wendeverbot" beantragen

Es langt das Verbot des § 9 der StVO, erster Absatz, in dem steht und ich wiederhole mich:

Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird.

kreuzkampus  22.01.2015, 18:58
@TheGrow

Nun hast Du Dir sehr viel Mühe beim chreiben gegeben; aber die beschriebene Situation war anders. Als der Schreiber auf die Gleise gefahren ist,* war noch keine Bahn in Sicht*. Wenn nach einer Minute eine Bahn kommt und ich die Gleise noch nciht räumen konnte, muss das gelten, was ich geschrieben habe. Da ist auch nichts mit Schnellbremsung einer Bahn o.ä. Das war's von mir aber auch. Ich will hier keine Diskussion führen.

TheGrow  23.01.2015, 07:51
@kreuzkampus

Ich kann mich nur nochmals wiederholen.

Im § 9 der StVO, erster Absatz, steht

“ Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird.

Das bedeutet, ich darf die Schienen (und den Fahrraum) der Bahn nur dann befahren, wenn ich sicher bin, dass ich von den Schienen spätestens dann runter bin, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert.

Nähert sich ein Schienenfahrzeug und ich stehe dann immer noch auf den Schienen behindere ich das Schienenfahrzeug, was wiederum eine OWi nach dem eben angeführten Paragraphen da stellt

Naja, die Bahn ist sicher stärker als dein Auto. Also solltest du warten. Sie hat auch einen längeren Bremsweg, als du. Ein Bahn fährt -wie ein Bus- nach Termin-/Fahrplan, daher hat sie Vorrang.

Ein Bild oder eine Zeichnung mit den Verkehrszeichen der Kreuzung könnte hier mehr klarheit schaffen.

Weil da sicher ein Schild für den Straßenverkehr steht, dass die Bahn vorfarhtberechtigt ist. http://www.imagebroker.com/search/result/details/id/1520615

ronnyarmin  22.01.2015, 16:17

Die Strassenbahn hat in dieser Situation immer Vorrang, dazu braucht man das Schild nicht aufzustellen. Das soll anscheinend nur der Erinnerung dienen.

Hallo BWorld50,

rein rechtlich ist die Angelegenheit klar geregelt und zwar im folgenden Paragraphen:


§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.


Wie Du dem fett da gestellten Teil entnehmen kannst, darfst Du Dich auf den Schienen nur dann einordnen, wenn Du kein Schienenfahrzeug behinderst.

Das bedeutet, wenn es Dir nicht möglich ist abzuschätzen, ob Du vor erreichen eines Schienenfahrzeuges die Schienen wieder im Rahmen des Abbiegevorganges verlassen kannst, darfst Du die Schienen nicht befahren PUNKT.

Tust Du das doch und behinderst ein Schienenfahrzeug kann laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:


Tatbestandsnummer: 109118

Tatvorwurf: Sie ordneten sich nach links auf den Schienen ein und behinderten +) dadurch ein Schienenfahrzeug.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 9 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 36 BKat

Verwarnungsgeld. 10,00 Euro


Aber Achtung:

Wenn Du schreibst:

dann kommt immer die Bahn und fährt mich fast um! Meine Frage ist jetzt : Wenn der Bahnfahrer sieht das ich links abbiegen muss und warte bis es frei ist , warum hält er dann nicht an ?

Ein Schienenfahrzeug kann nicht ausweichen und hat auch einen erheblich längeren Bremsweg und kann nicht einfach anhalten.

Muss so ein Schienenfahrzeug wegen Dir eine Gefahrbremsung machen oder kommt es gar zum Unfall, bist Du nicht mehr im Ordungswidrigkeitenbereich, sondern im Straftatbestand und es droht eine empfindliche Geld.- oder Freiheitsstrafe nach folgenden Rechtsgrundlagen:


§ 315d StGB - Schienenbahnen im Straßenverkehr

Soweit Schienenbahnen am Straßenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des Straßenverkehrs (§§ 315b und 315c) anzuwenden.


§ 315b StGB - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

  2. Hindernisse bereitet oder

  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Also noch einmal zusammengefast:

Wenn Du Dir nicht sicher bist, dass Du die Schienen wieder rechtzeitig bevor Dich die Bahn erreicht wieder den Fahrraum der Bahn verlassen kannst, darfst Du in dem Bereich nicht einfahren, sonst droht Dir mindestens ein Bußgeld, schlimmstenfalls sogar ein Strafverfahren bei dem eine Geld.- oder Freiheitsstrafe und natürlich im Falle eines Unfalles zusätzlich noch, dass Deine Versicherung die Kosten für den Unfallschaden an der Bahn übernehmen muss.

Also wenn Du Dir nicht sicher bist, dass Du an der Stelle die Schienen vorschriftsmäßig überqueren kannst, musst Du Dir eine andere Stelle suchen.

Schöne Grüße
TheGrow

Solange nicht frei ist, darfst du nicht auf das Gleis. Du musst davor/daneben bleiben bis du dir sicher bist, dass frei ist. Das ist wie wenn man an einem Bahnübergang steht und da dooferweise Stau ist, da darf man ja auch nicht auf das Gleis fahren. Allerdings würde ich auch nochmal fragen ob du dort überhaupt links abbiegen darfst, klingt nach einer eher gefährlichen Stelle und ich könnte mir vorstellen dass du da garnicht abbiegen darfst.