Liegt hier ein arglistig verschwiegener Mangel vor?

7 Antworten

Wenn offensichtlich falsche Angaben gemacht wurden, besteht Anlass für Rückabwicklung des Kaufes; nachträgliche Minderung des Kaufpreises in Höhe der Mängelbeseitigung. Das geht aber nur mit Hilfe eines Anwaltes oder eines Gutachters.

Grundsätzlich gilt mal das, was im Vertrag steht. Gesprochene Worte sind zwar schön und recht, aber im Streitfall schwer beweisbar. Ob das Exposee hier maßgeblich sein kann, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen, da wir die genaue Aufmachung nicht kennen.

Zu dem "Teil" an der Heizung, welches gewechselt wurde, fällt mir eigentlich nur der Brenner ein. Der Brenner ist ein elementares Teil der Heizung. Ob dies so beschrieben wurde oder nicht, ist aus der Ferne schwer zu sagen.

Bezüglich des Feuchteschadens müsstet ihr dem Verkäufer hier Arglist nachweisen. Kann er die Rechnung einer Sanierungsfirma vorweisen, wird euer Vorwurf ins Leere gehen. Allerdings sollte man dann auch davon ausgehen können, dass die Wand dicht ist. Du schreibst leider nicht, ob der Feuchteschaden bei der Besichtigung vor dem Kauf sichtbar war oder nicht.

Ich hoffe ihr habt eine Rechtschutz-Versicherubg?! Ich würde das nämlich einem Anwalt übergeben!

TimTomAC 
Fragesteller
 27.09.2015, 17:36

Ja, das haben wir auch vor. Mich würde interessieren, ob dies als arglistig verschwiegener Mangel angesehen werden kann und wie die Meinung der anderen ist.

lesterb42  28.09.2015, 08:43

Grundstücksgeschäfte deckt keine Rechtschutzversicherung (Blick ins Kleingedruckte !!)

Das ist alles schon recht übel.

Deshalb finde ich jedenfalls, solltet ihr unbedingt  Rat bei einem Fachanwalt einholen, egal ob ihr das Haus trotz all dieser Mängel behalten (vielleicht Erstattung eines Teiles der Kaufsumme?)  oder den  Kaufvertrag für nichtig erklären lassen wollt. Einen Fachanwalt finde ich schon deshalb sehr wichtig, weil das die "Gegenseite" schn sehr beeindrucken wird, aber auch damit ihr wirklich alles richtig und euch dadurch auch nicht anfechtbar macht.

Tatsächlich stellt es weder argliste Täuschung noch einen Sachmangel dar, wenn ein Mangel (Feuchtigkeit) vorvertraglich behoben wurde (Injektionstechnik) oder ihr euch in  der Aussage irrtet, die Heizung wäre 2003 modernisiert denn angeschafft worden.

Eure Sachmängelhaftungsansprüche ergeben sich darüberhinausgehend auch ausschliesslich aus den Zusicherungen des notariellen Kaufvertragsinhalts.

Wer da auf Hinzuziehung eines Bausachverständigen verzichtet, sich statt dessen lieber auf Maklerprosa verlässt oder Mitteilungen des Verkäufers vertraut, muss wissen, was er (sich damit an)tut.

G imager761