Lichtpflicht für Rennräder?

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§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

  2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

  3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

  4. Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php


Eine batteriebetriebene Lampe war übrigens noch nie ausreichend, egal um welches Fahrrad es sich handelt. Somit müssen also alle Fahrräder mit einem Dynamo ausgerüstet sein, auch Rennräder wenn sie mehr als 11kg wiegen. Das war schon immer so, und die StVZO wurde nicht geändert.

B1RDY 
Fragesteller
 02.04.2013, 20:11

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Crack  02.04.2013, 20:36
@B1RDY

Gerne...

user353737  03.04.2013, 08:22

Eine batteriebetriebene Lampe war übrigens noch nie ausreichend, egal um welches Fahrrad es sich handelt. Somit müssen also alle Fahrräder mit einem Dynamo ausgerüstet sein, auch Rennräder wenn sie mehr als 11kg wiegen. Das war schon immer so, und die StVZO wurde nicht geändert.

Hier muss ich energisch widersprechen. Ich kann mich nicht erinnern, dass das jemals anders war, und meine Erinnerung reicht lange zurück. Rennräder unter 11 kg benötigten keinen Dynamo!

Crack  03.04.2013, 13:34
@user353737

Der erste Satz ist vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt wenn man ihn aus dem Zusammenhang reißt. Für alle die vollständig lesen geht doch aber deutlich hervor das auch für Rennräder wenn sie mehr als 11kg wiegen schon immer ein Dynamo vorgeschrieben war.

Ulaanbaatar  03.04.2013, 20:30
@user353737

PDELEUW, Du hast echt nicht richtig gelesen.

Eine Lichtpflicht für Rennräder gab es vor einigen Jahren auch schon. Der Händler hat es wohl mit der Dynamopflicht verwechselt. Diese galt und gilt nicht für Rennräder unter 11 kg. Da reichten Batterieleuchten, die aber bauartgeprüft und zugelassen sein müssen. Die Bauartprüfung und die Zulassung erkennst Du an einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer zwei- bis fünfstelligen Prüfziffer auf der Streuscheibe. Die Batteriebleuchtung ist immer betriebsbereit mitzuführen. Crack hat den entsprechenden Passus der StVZO zitiert. Alle anderen Fahrräder inklusive der Rennräder über 11 kg müssen einen Dynamo haben.

http://pdeleuw.de/fahrrad/beleuchtung.html

Soweit ich weiß darf man in Österreich mit Rennrädern ohne Licht fahren aber nur wenn das Tageslicht ausreichend ist und nur auf Trainingsfahrten. In Deutschland war immer schon Beleuchtungspflicht solange es kein Radrennen ist bzw die Pflicht die Beleuchtungseinrichtung dabei zu haben. Braucht nicht montiert zu sein .

Rennräder unter 11 kg dürfen mit normale Batterien Lampen gefahren werden. Der Preis für das Bußgeld ist von 15 Euro auf 20 Euro nun gestiegen, also lieber eine Lampe für 30-50 Euro kaufen und auf der sicheren Seite sein.

Natürlich ich wurde am abend deshalb mal angehalten zum Glück nur Mahnung aber das nächste mal wird teuer habe kein plan wie viel das kostet. Kaufe dir lieber eins für den fall des falles das du angehalten wirst