Leitpfosten auf Fahrbahn?

8 Antworten

Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr bedeutet automatisch eine Führerscheinsperre von mehreren Jahren. Wielviele Jahre es wirklich gibt entscheidet der Richter!

Aber ganz richtig im Kopf könnt ihr auch nicht sein! Das hätte Tote zur Folge haben können. Aber, wie gesagt, das erzählt euch alles der Richter!

Grundsätzlich gillt das die Leitpfosten ( Waren schon solche Pinguine die oben schwarz sind und unten weiss mit den Refelktoren?) Staatseigentum sind, das Umkicken, bzw. Abbrechen ist Sachbeschädigung und wird auch dementsprechend bestraft, wenn ihr die Teile auf die Straße werft ist das auch ein Gefährliches Eingreifen in den Straßen verkehr. Da ihr Alkoholisiert auf einer Straße gelaufen seit habt ihr somit auch am verkehr teilgenommen, und habt damit gezeigt das ihr nicht verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen könnt und somit fahrlässig gehandelt. Ich denke das ihr beide in dem Fall nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt werdet, vermutlich erwarten euch zum einen Schadensersatz ( wegen den Pinguinen), zu dem wird euch wahrshcienlich der Führerschein entzogen, sofern vorhanden, und ihr werdet ein paar Sozialstunden ableisten müssen LG

Ist zwar schon ne Weile her, dass diese Disk. hier geführt wurde, aber da ich selbst jetzt mit ähnlichem zu tun habe, lohnt es sich vielleicht, noch eine Antwort zu schreiben. Zunächst wird die Polizei den Sachverhalt ermitteln und dann die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird in fast allen Fällen den zuständigen Jugendgerichthelfer damit beauftragen, den Sachverhalt aus sozialer und psychologischer Sicht zu klären. Das macht Sinn, weil der Gesetzgeber es wünscht, dass Jugendliche eher durch Erziehung als durch Strafe ins Erwachsenenalter geführt werden. Genau darum machen auch die meisten Antworten hier, nämlich die, die keine Antwort geben und nur Vorwürfe artikulieren, keinen Sinn. Pfui. Der Jugendgerichtshelfer wird die Einsicht der beiden klären und dann den Tätern und dem Staatsanwalt einen Vorschlag zur erzieherischen Sühne unterbreiten. Meist sind dies Sozialstunden. Wie viele hängt von zu vielen Faktoren ab, um hier darauf einzugehen. Vermutlich könnten es um die 15 sein, wenn nur ein "Pinguin" betroffen war und Einsicht besteht. Wenn die Stunden "brav" abgeleistet werden, wird das Verfahren meist eingestellt. Jugenddelikte kommen nicht ins Führungszeugnis. Man kann angstfrei Bewerbungen schreiben und einen Job bekommen. Nur die Justiz "weiß" vom Vorfall, falls neuer "Mist" gebaut wird. Dann ist die Sache eben doch aktenkundig.

Zusätzlich zu der Strafe kann kommen: Sperre für den Führerschein. Bei einem Pinguin glaub ich das aber eher nicht, denn man will Kinder/Jugendliche nicht behindern, erwachsen und selbständig zu werden. Das macht man meist nur, wenn ein dringender Schuss vor den Bug nötig ist.

Außerdem muss natürlich der Schaden bezahlt werden. Da werden die Eltern sich freuen und so mancher Stress ins Haus stehen. Übrigens: Wenn EINER nicht zahlen kann, muss der andere ALLES bezahlen.

Ich hoffe, diese Antwort bringt denen, die ähnlichen unbedachten Jugend-Mist bauen mehr, als die Beschimpfung durch manche Vorredner.

Das hängt davon ab, ob ihr es auf Fahrzeuge abgesehen hattet (von der Brücke geworfen) oder ob sie gefährdet waren.

Ehrlich gesagt kann ich mir gar keine Strafe vorstellen, die hart genug für euch wäre.

Naja auf jedenfall:

Vandalismus/Sachbeschädigung von Staadteigentums vllt auch Gefährudung des Straßenverkehrs oder anderer

was noch keine ahnung aber da kann man sicher noch was dranhängen...

wird ziemlich sicher bei ner Geldstrafe bleiben..

mfg

Veganerkiller  26.02.2012, 17:13

Man merkt sofort, Du hast absolut keine Ahnung!

Panzerwels91  26.02.2012, 17:20
@Veganerkiller

Wens der Richter "richten" wird dan wirst es du besser wissen was?! Einfach mal die Schn**** .....

Sperre wegen Führerschein.... LOL, na da muss man einen ganz "lustigen" Richter erwischen....

ein freund von mir hat mal mit 17 in seinen suff ein Verkehrsschild aus dem ?Loch? gezogen und auf die Straße gworfen...

Geldstrafe und KEINE sperre...

hatte 2 tage nach seinen 18 geb den Schein...

mfg