lebenslange freiheitsstrafe nur 15 jahre?

12 Antworten

Wenn jemand zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, heißt das, dass er nach 15 Jahren seine Entlassung beantragen kann. Dann wird geprüft, ob noch ne Gefahr von dem Täter ausgeht, ob er seine Tat hinreichend verbüßt hat oder ob sonst irgendwas dagegen spricht, dass er wieder auf freien Fuß kommt. Und ja, eventuell kann es sein, dass er dann wieder frei kommt.

Wurde eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt (soweit ich weiß war das z.B. bei dem "Maskenmann" der Fall), kann dieses Datum nach hinten verlegt werden, dann könnte zum Beispiel erst nach 17 oder auch 20 Jahren eine Entlassung beantragt werden. (Wobei beantragen nicht automatisch heißt, dass man auch wirklich frei kommt)

Wenn davon auszugehen ist, dass ein Täter gefährlich für die Allgemeinheit ist und auch bleiben wird, kann er darüber hinaus zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt werden. Dann muss er selbst dann noch im Gefängnis bleiben, wenn er seine Haftstrafe eigentlich abgesessen hat. Durch Gutachten muss dann in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob noch eine Gefahr von dem Täter ausgeht, oder ob er wieder frei gelassen werden kann, ohne das man damit rechnen muss, dass er sofort sein nächstes Verbrechen begeht.

Auch sowas kommt manchmal vor. Der Serienmörder Heinrich Pommerenke wurde mit Anfang 20 eingesperrt und starb im Gefängnis. Er saß fast 60 Jahre hinter Gittern.

Das "lebenslänglich" nicht automatisch "bis ans Lebensende" heißt, ist allerdings nicht bloß in Deutschland so, sondern gilt für die meisten europäischen Länder.

Ja aber man muss auch beachten das sich sehr viele ändern und auch die Chance dazu bekommen sollten.das ist halt der Hintergrund weshalb das so ist

Stimmt schon, jedoch gibt es immer wieder Fristen zu dennen man eine Verlängerung beantragen kann. 15 Jahre Knast - ja aber das heißt noch lange nicht, dass er dann auf freiem Fuß ist. Man Kann die Strafe verlängern und oder eine Sicherheitsverwarung einfordern etc.

Keine Angst der SAW-ähnliche Massenmörder wird nicht nach 15 Jahren wieder in die Öffentlichkeit gelassen.

Wenn nicht die besonder Schwere der Schuld ausgesprochen wurde kann nach 15 Jahren die Vorzeigen Entlassung in Betracht kommen , was meist der Regelfall ist, außer es wird Sicherungsverwahrung angeordnet, od. schon im Urteil die besondere Schwere der Schuld festgesetzt.

Nein, "Lebenslange Freiheitsstrafe" bedeutet in Deutschland eine Mindesthaftdauer von 15 Jahren, Maximaldauer ist unbestimmt.