LAV trotz EGV?
Ich teile das mal in zwei Abschnitte:
a) Ich habe eine EGV unterzeichnet, in der ich mich verpflichte 8 Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Diesem bin ich erst unregelmässig verspätet nachgekommen, später nicht mehr. Daraufhin bekam ich eine Zuweisung zu einer LAV.
Meine "naive" Frage: Geht das einfach? Aus der EGV ist eine solche "Sanktion" nicht ersichtlich.
b) Zum Beginn der LAV wurde ich arbeitsunfähig. (Den Maßnahmeträger kenne ich bis heute nur vom Papier, habe dort nie etwas unterzeichnet.) Daraufhin bekam ich eine neue Zuweisung, zu deren Zeitpunkt ich noch immer abreitsunfähig war. Nachdem ich wieder arbeitsfähig war, schrieb ich das Arbeitsamt an und fragte, wie es denn weitergeht, ob es eine neue Zuweisung gibt; ob diese, wenn ja, sinnvoll wäre, da ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht... Ich bekam eine Einladung um meine Eigenbemühungen abzugeben. Diesem kam ich insoweit nach, das ich, zu diesem Termin, einen Brief der netten Dame gab , in dem stand, das es keine Eigenbehmühung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit (3 Wochen) gab. Als ich heute aus dem Krankenhaus kam, war ein Anhörungsbogen im Briefkasten bezüglich der LAV.
Die nächsten naiven Fragen: a) Ich bin einer LAV zugewiesen und muss trotzdem Eigenbemühungen nachweisen? Nicht entweder oder? Für mich war das Thema Eigenbemühung eigentlich mit der LAV erledigt... b) Kann ich wegen beidem jetzt sanktioniert werden?
Jo, ich weiß: Selber Schuld...
1 Antwort
Normalerweise muss man sich während solcher Maßnahmen weiterhin um Stellen bemühen und auch, wenn man krank ist. Geht doch heutzutage ganz fix per Mail.
Ich wurde sogar dazu verdonnert, mich von meinem REHA-Platz aus zu bewerben, obwohl ich ein Hüft-TEP bekommen hatte und mich aufgrund dessen nie jemand eingestellt hätte. Hab dann eben danach von zu Hause aus Bewerbungen verschickt.
ICH denke, dass Du sanktioniert werden kannst.
Du kannst Dich auch mal an eine ALG-II-Beratungsstelle wenden.