Kann man ein landwirtschaftliches Grundstück zum Baugrundstück machen?
hallo,
ich habe folgende situation:
ich möchte in naher zukunft ein grundstück kaufen und dort ein einfamilienhaus bauen bzw. bauen lassen.
mein stiefvater besitzt ein ca. 3000 qm großes grundstück.
auf anfrage beim bauamt unserer stadt wurde mir allerdings gesagt, dass die bebaung auf diesem grundstück unzulässig sei, da es sich hier um ein "landwirtschaftliches grundstück" handelt.
mein stiefvater würde mir vom grundstück 1000 qm für 1 € überlassen (schenkung) bzw. verkaufen.
meine fragen hierzu:
gibt es eine möglichkeit, das städtische bauamt davon zu überzeugen, trotzdem eine baugenehmig auszusprechen? die nächste straße ist ca. 20 m entfernt, zwecks erschließung.
ist so ein verkauf zulässig?
2a. falls ja, welche kosten (aufstellung + € bzw. %) kommen ca. auf mich zu?
ist so eine schenkung möglich?
falls ja, welche kosten (aufstellung + € bzw. %) kommen auf mich zu?
mein stiefvater hat selbst zwei eigene (leibliche) kinder.
- kann es hier rechtlich irgendwann (z. b. nach 10 jahren) noch zu problemen kommen, zwecks erbrecht oder ähnliches?
über viele tipps, info's und / oder ratschläge wurde ich mich freuen!
danke und grüße
marcinez
5 Antworten
Wenn das Grundstück als landwirtschaftliche (Nutz-) Fläche ausgewiesen ist, musst Du eine Nutzungsänderung beantragen. Das ist durchaus möglich, hat mein Onkel ebenfalls gemacht, als er seine Landwirtschaft aufgab und seinen Söhnen jeweils ein Grundstück übertragen hat. Und damit habe ich Dir auch gleich eine zweite Frage beantwortet. Natürlich ist es möglich, ein Grundstück (nötigenfalls auch unentgeltlich) an die Kinder zu übertragen. Jeder Notar hilft Euch dabei weiter. Denn ein Notar ist hier in jedem Fall Pflicht.
gibt es eine möglichkeit, das städtische bauamt
Nein, und damit hat sich alles andere erledigt ...
auf anfrage beim bauamt unserer stadt wurde mir allerdings gesagt, dass die bebaung auf diesem grundstück unzulässig sei, da es sich hier um ein "landwirtschaftliches grundstück" handelt.
Leider hast Du die Antwort auf Deine Frage ja schon bekommen!
Mein Rat wäre jetzt eine Anfrage beim Bauamt gewesen. Ob das Grundstück jemals in einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen wird, steht in den Sternen und darauf kannst Du Dich ganz sicher nicht verlassen!
Alles Gute
Ich vermute mal, das Grundstück liegt im Aussenbereich. In Aussenbereichen sind nur landwirtschaftliche Betriebe und deren Wohnung zulässig. Du mußt also bei einer Bebauung nachweisen, dass du HAUPTSÄCHLICH durch die Landwirtschaft dein Geld verdienst und das dürfte wahrscheinlich schwierig werden. Es reicht also nicht, sich z.B. nur ein paar Hühner zu kaufen und zu sagen jetzt habe ich eine Landwirtschaft.
Sie können nur versuchen, die politische Mehrheit im Rat von Ihrem Wunsch argumentativ klug zu überzeugen. Fasst der Rat einen entsprechenden Beschluß, So hat die Verwaltung den Beschluß umzusetzen.