lärmzeiten werktags?
hey leute habe eben im vorgarten mit einem hochdruckreiniger die steine sauber gemacht es war 21:30 als mich jemand darauf angesprochen hat, dass ich ab 20 uhr kein lärm mehr machen dürfte. Ich weiß in erinnerung jedoch das die ruhezeiten von 22 uhr bis 6 uhr sind. Meine frage ist jetzt wie sind diese zeiten geregelt?
5 Antworten
seit 2002 gilt:
werktags von 07:00 -20:00 Uhr
werktags von 13:00 Uhr bis 15:00 Einhaltung der Mittagsruhe (optional)
werktags von 20:00 - 07:00 Uhr ist der Betrieb von motorisierten Geräten untersagt
werktags von 07:00 - 09:00 Uhr, 13:00 -15:00 Uhr und 17:00 -20:00 Uhr
dürfen besonders laute Geräte nicht verwendet werden (z. B. Laubbläser)
an Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von motorisierten Gartengeräten wie ein Rasenmäher nicht gestattet
kurz: du darfst also werktags von 7.00 bis 20.00 arbeiten und evtl eine mittagspause von 13.00 bis 15.00 einhalten ;)
§ 7 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung:
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen ... sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten
gilt:
1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang mit Nr. 01 bis 57
- dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie
- an Werktagen in der Zeit von 20.00 - 07.00 Uhr nicht betrieben werden.
[...]
Nr. 27: Hochdruckwasserstrahlmaschine
Von 7,00 morgen bis 20,00 abends darf man Arbeitslärm machen.
Du hast recht, der Typ hat unrecht
Falsch. Siehe oben.
Je nach Bedarf. Wenn es andere stört ist es verboten, wenn nicht darfst Du 24 Stunden durcharbeiten. Man nennt so etwas Rücksichtnahme.