Lärmbelästigung durch Nachbar! Was tun?

8 Antworten

Hatte auch mal ähnliche Probleme..Ich vermute ohne die Polizei kannst du nicht viel machen. Den Vermieter mal informieren vielleicht?

Die Hausverwaltung ist dein ansprechpartner.

Beschwer dich schriftlich (Lärmprotokoll!)

Wenn das nicht hilft musst du zum anwalt. (Mieterbund)

Alternativ kannst du ja auch fragen ob du mitmachen darfst. ;-)

dhagn123 
Fragesteller
 03.12.2013, 22:58

Ich habe eine Freundin. Von den zweien hol ich mir noch irgendeine Krankheit.. Pfui

Sieben bis acht mal und dann jedes mal 1-2 Stunden...also mindestens 7 und maximal 16 Stunden sex am Tag...Hut ab!

Meld es dem Vermieter, die andren Nachbarn sollten das auch tun, wenn es sie stört. Der Vermieter kann die Herrschaften dann abmahnen und und wenn sie nichts ändern raus schmeißen. Ansonsten hilft nur Polizei. Den Leuten zeigen, dass das so nicht geht, dass sie dabei wenigstens leise sein sollen, anders gehts nicht.

haben mindestens 7-8mal am Tag Sex.

Zum mietvertraglichen Gebrauch der eigenen Wohnung gehört auch das die Bewohner Sex haben dürfen. Fühlen sich Nachbarn durch Lärm gestört können Sie nur so vor gehen wie sie es bei jeder anderen Lärmquelle tun könnten. Es ist zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses ein Wohnungsmangel ist, der u.A. auch zur Mietminderung berechtigt oder den Vermieter zu einer Verstärkung des Schallschutzes verpflichtet. Was der Mieter noch tun kann? Er kann gegen den vorgehen, der den Lärm verursacht, vorausgesetzt, die Störung beruht nicht auf der Hellhörigkeit des Gebäudes, sondern auf rücksichtlosem Verhalten der Mitbewohner.

Gegen moralische Bedenken hilft halt nur ein Umzug.

Hier haben sich offensichtlich Schnepfe und Specht gesucht und gefunden, nun machen sie sich`s halt gemütlich und halten derweil frohe Bastelstunden. Dabei zeigen sie viel Tapfer und hohen Einsatz von der lustbaren Art, was allerdings recht beeindruckend ist. Eigentlich steht diesen beiden Menschen ein Orden zu, der auf die hohe Lustleistung verweist. Da nun aber für Nichtbeteiligte der freudig-erregte Einsatz weniger genußreich ist, besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Den Gang zur Polizei finde ich regelrecht absurd, den Kontakt zum Vermieter allenthalben vorstellbar, am Naheliegendsten jedoch das unmittelbare Gespräch mit dem Nachbarn selbst. Bringt das nichts, erst dann könnte der Vermieter eingeschaltet werden.