Kurzfristige Beschäftigung als Hartz 4 Kind?

5 Antworten

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Eine evtl.Beschäftigungsaufnahme deines Vaters hat mit einer evtl.Rückerstattung von deinen Lohnsteuern nichts zu tun,dass ginge nur dich etwas an,außerdem zahlst du bis ca. 950 € Brutto gar keine Lohnsteuern,sonder da fallen bei einer Tätigkeit über 450 € monatlich nur die Sozialabgaben an und davon gibt es nichts zurück !

Ob das eine kurzfristige oder länger Beschäftigung ist spielt auch keine Rolle,es käme evtl.nur darauf an wann du diese machst,für wie lange und was du danach weiter machen möchtest.

Wenn du die Beschäftigung in den Ferien ausüben würdest und danach weiter zur Schule gehst bzw.auch ein berufsvorbereitungsjahr machen würdest,wo du keine Vergütung bekommst,dann könntest du in den Ferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € zusätzlich dazu verdienen,also zu deinen 100 € Grundfreibetrag,der dir monatlich ohne Anrechnung auf Erwerbseinkommen zustehen würde.

Nur musst du da aufpassen,denn du darfst diesen Ferienjob nicht bei dem AG - ( Arbeitgeber ) ausüben,bei dem du z.B. schon nach der Schule einer Tätigkeit nachgehst,denn dann würde es kein reiner Ferienjob mehr sein.

Machst du diesen Job außerhalb der Ferien,dann stehen dir Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Dir würden dann von deinem Bruttoeinkommen zunächst deine 100 € Grundfreibetrag zustehen,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto dann 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen,dass ergibt dann dein anrechenbares Netto und dazu käme dann noch sonstiges Einkommen wie Kindergeld un das ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen.

Das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und von deinen Leistungen angezogen,die dein Vater für dich bekommt.

Du musst dann aus deinem Einkommen deinem Vater deine Kürzung geben,damit du weiter so wohnen und verpflegt werden kannst wie bisher.

Würdest du soviel anrechenbares Einkommen haben,dass du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken könntest,dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deines Vaters ganz raus sein.

Dann müsstest du ihm zumindest deinen Kopfanteil deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen,bei 2 Personen also dann 50 % davon,dazu kämen 50 % für den Abschlag den er für den normalen Haushaltsstrom zahlen muss und ggf. die Hälfte für Telefon / Internet usw.

Entweder käme dann noch Kostgeld für deine Verpflegung dazu oder du einigst dich mit deinem Vater darauf,dass du das dann selber machst.

Würdest du jetzt also angenommen außerhalb der Ferien 600 € Netto verdienen,dann solltest du etwa 750 € Brutto haben,auf das Brutto stünden dir dann erst mal die 100 € Grundfreibetrag zu.

Von den übersteigenden 650 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) stehen dir dann 20 %,also 130 € zu,gesamt dann 230 € an Freibetrag.

600 € Netto minus 230 € Freibetrag = 370 € anrechenbares Netto + 190 € Kindergeld = 560 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Mit 19 Jahren steht dir ein Regelsatz von derzeit 324 € zu und dazu kommt dann dein Kopfanteil der KDU,also die Hälfte der Warmmiete.

Würde diese angenommen 500 € betragen,dann läge der Kopfanteil der KDU - bei 250 € + 324 € Regelsatz = 574 € Bedarf.

Dein anrechenbares Einkommen läge im Beispiel bei 560 €,demnach stünde deinem Vater dann die Differenz von 14 € zu,wenn du nicht noch weitere Aufwendungen wegen der Beschäftigung geltend machen könntest.

Dann würde dein Vater ja weiterhin dein Kindergeld von 190 € bekommen und dazu dann min. noch diese 14 € an Aufstockung,würde dann min. 204 € ergeben.

Diese könnten dann schon mal von deinem angenommenen Kopfanteil der KDU - von 250 € abgezogen werden,so müsstest du deinem Vater von deinen angenommenen 600 € Netto nur noch ca. 46 € geben und dazu dann die oben genannten Kopfanteile.

Der Rest würde dann deine sein,wenn du dich selber versorgen würdest.

MassS 
Fragesteller
 22.02.2016, 13:00

Vielen Dank  für die ausführliche Antwort. Letztendlich kann ich dazu nur sagen, dass es demotivierend ist und sparen als Jugendlicher wohl unmöglich ist, bis mein Vater einen neuen Arbeitsplatz hat :/

isomatte  22.02.2016, 15:06
@MassS

Du musst die Sache mal so sehen !

Wenn du nicht mehr bei deinem Vater,sondern alleine wohnen würdest,dann müsstest du mit deinem Einkommen auch erst mal deine laufenden Kosten zahlen,erst wenn dann noch ein Überschuss vorhanden wäre,könnte man ans Sparen denken.

Und anders läuft es hier auch nicht,ganz im Gegenteil,hier bleiben dir vom Einkommen sogar noch Freibeträge,die dann erst mal von deinem Netto abgezogen werden,bevor das restliche Einkommen auf deine Leistungen angerechnet werden.

Diesen Vorteil hat ein Arbeiter nicht,der keine ALG - 2 Leistungen bezieht,der muss sein Einkommen komplett für seinen Lebensunterhalt einsetzen.

isomatte  26.02.2016, 15:53
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Solltest du während der Schulzeit nebenher arbeiten, dann hast du - ganz einfach ausgedrückt - auf dein Netto einen bestimmten Freibetrag (abhängig von Brutto).

Dieser Freibetrag wird von deinem Netto abgezogen - was übrig bleibt, wird dir als Einkommen angerechnet. Genau diesen Betrag weniger wird man deinem Vater zahlen, da du ja dein ("bereinigtes") Einkommen dazu einsetzen musst, deinen Bedarf davon zu decken, bekommt dein Vater also weniger ausgezahlt.

Du kannst auch monatlich mehr als 100 € verdienen - bei einem Brutto von 400 € bleiben dir 160 € anrechnungsfrei, bei einem Brutto von ca. 600 € sind es 200 €.

Wenn du wissen willst, wie sich das genau berechnet, dann schau einfach mal bei isomatte in dessen Antworten auf solche Fragen. Besser verständlich und genauer kann man es kaum noch erklären. Dort findest du auch was zum Thema "Anrechenbarkeit Ferienjob".

(Das würde nämlich etwas umfangreicher werden und dafür ist es ziemlich spät, ich muss in vier Stunden aufstehen.)

du brauchst keine lohnsteuer zahlen. die ist erst ab ich glaube 8000euro im jahr fällig. du zahlst nur sozialversicherungsabgaben, und das kriegst du auch nicht wieder zurück, das wird ja deiner rente gutgeschrieben.

ist leider sehr kontraproduktiv geregelt mit hartz4... es demotiviert einen regelrecht arbeiten zu gehn als kind von bedürftigen eltern.

bleibt dir wohl nichts anderes übrig als auszurechnen ob es sich für dich trotzdem lohnt, oder ob du vielleicht ausziehen könntest, womöglich selbst erstmal hartz4 beziehst (natürlich müsste es dafür einen guten grund geben, wie z.b. langer arbeitsweg oder ähnliches).

EstherNele  22.02.2016, 01:59

 das kriegst du auch nicht wieder zurück, das wird ja deiner rente gutgeschrieben

Der Rente gut geschrieben werden nur die Rentenversicherungs-beiträge, von den Beiträgen zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung kriegt man nix zurück und auch keine "Gutschriften".

Sozialabgaben zahlt man ab 451 € monatlichen Verdienst, bis 450 € ist das Einkommen steuerfrei.

ob es sich für dich trotzdem lohnt, oder ob du vielleicht ausziehen könntest, womöglich selbst erstmal hartz4 beziehst

Fragesteller ist Schüler im 12.Schuljahr! Erst mal bekommt man dann kein ALG II und vor allem keine Kosten der Unterkunft, sprich  Miete, wenn man plötzlich mal so eben auszieht.

Denn erstens steht man als Schüler dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und zweitens kann man unter 25 zwar zu Hause ausziehen, wenn man lustig ist und - wenn man sich es und die späteren Wohnkosten auch leisten kann.

Die Idee "Weg zu weit" ist wohl ein bisschen kurz gedacht - wenn nach wieviel? Jahren am Gymnasium plötzlich der Weg zu weit ist ... das glaubt kein Mensch, das ist Quatsch. 

Nein bei einen Gehalt in dieser Größenordnung wird deinen Vater garnix vom Harz4 etc abgezogen

MassS 
Fragesteller
 22.02.2016, 00:51

Bist du dir sicher dabei? Wenn es geht hättest du einen Artikel oder ähnliches wo es genauer drin steht damit ich es nachlesen könnte finde da leider nichts selber zu. 
Danke für die schnelle Antwort

EstherNele  22.02.2016, 01:47

@ nooppower15

Leider nicht richtig. Wenn du bis 100 € verdienst, dann sind die anrechnungsfrei. Alles darüber wird zu 80% angerechnet.

Beispiel: Einkommen ist 150 €. Dann sind erst mal 100 € frei, von den 50 € darüber werden 80% davon, also 40 €, auf die ALG II-Leistungen angerechnet.

Bei einem Einkommen von 300 € wären 140 € und 160 € würden auf die Leistungen angerechnet.

ergänzend zu den anderen Antworten möchte ich noch hinzufügen, dass du auch wenn dein Vater einen Job findet nichts zurückerstattet bekommst. solange ihr Hartz 4 bezogen habt musst du im Rahmen deiner Möglichkeiten für deinen Lebensunterhalt aufkommen. Das bedeutet du zahlst von deinem Einkommen dazu. Und ja, es bezieht nicht nur dein Vater Hartz 4, auch du bekommst Hartz 4.