Kurz vor Ende der Probezeit geblitzt 36 Kmh
Moin Moin,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. Probezeit.
Beispiel: Probezeit Läuft am, 20.11.2011 aus
ich werde im 10. Monat geblitzt mit 36Kmh in der 30er,
Die Befragung ob ich das war (weil es ein Mietwagen war) kommt 2 Wochen vor Ende der PZ.
Wenn ich diesen Brief (Befragung) noch nicht abgeschickt habe, und morgen im beispiel meine PZ vorbei ist, und ich den "nächsten" brief der ja irgendwann kommt (Ich gehe mal von Mahung aus) Ich mich als "schuldiger" angebe, wird die Strafe dann mit oder ohne probezeit berechnet ?
Fahrverbot ist klar, Das es nicht schlau ist in der 30er mit knapp 70 zu fahren ist auch klar.
Was ich genau wissen möchte ist, Müsste der Schuldige eine Nachschulung machen in dem Fall..
Gruß hoffe einer kann mir weiter helfen, vorab schonmal Danke
5 Antworten
Entscheiden ist der Zeitpunkt der Tat und nicht der Versand des Schuldeingeständnisses!
Wenn Du Pech hast droht Nachschulung, Punkte und Bußgeld! Nachschulung wird teuer!
Aufbauseminar kommt zwingend, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Folgendes kommt auf dich zu: Bußgeld: 160 Euro 3 Punkte Fahrverbot von einem Monat Bußgeldrechner hier:
http://knoellchen.eu/german/index.php/bussgeldrechner
Zudem: Aufbauseminar wg. Probezeit Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
Es kommt nur auf den Tatzeitpunkt an. Du solltest die Tat nicht einfach einräumen, sondern dir einen Anwalt suchen!
wenn du als fahrer festgestellt wirst, dann gilt das datum der geschwindigkeitsübertretung. auch wenn der gesamte prozess mit schreiben, gegenschreiben, bussgeldbescheid etc. länger dauert. heißt: wenn man z.b. dich festnagelt als fahrer und du in der probezeit 36 km/h drüber warst, dann darfst mindestens eine nachprüfung machen mit verlängerung der probezeit.
Wenn die "Tat" in der Probezeit erfolgte, kommen auch probezeitrelevante Maßnahmen auf dich zu, egal zu welchem Zeitpunkt der Bescheid rechtskräftig wird.
Beim ersten A-Verstoß halt eine Anordnung zum Aufbauseminar, und eine Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren.
Das hoffe ich doch inständig, dass da eine Nachschulung gemacht werden muss!!!
Der Fahrfehler ist ja nun mal in der Probezeit passiert, da ist es vollkommen egal, wann irgendwelche Papiere hin und her geschickt werden!