Kunst im Ausland verkaufen/Steuern

2 Antworten

Ja, Du brauchst eine Beleg, nennt sich Rechnung ;)

Ansonsten mal bei der KSK (Künstlersozialkasse) anklopfen, die können Dir vielleicht ein paar Tipps geben, was Beratung angeht.

Grundsätzlich bist Du als Künstler Freiberufler (ggf. im Nebenberuf).

Wenn der Gewinn nachweisbar ist, musst du ihn ab einer bestimmten Höhe hier versteuern. Denke mal, wenn du noch kein Picasso-Nachfolger bist, gilt der alte Grundsatz: Bargeld lacht. Summen über 15000€ musst du, glaube ich, auf Befragen bei der Einreise angeben. Na dann, Congratulation.