Kündigungszeiten im Todesfall, wenn Miete vom Sozialamt gezahlt wurde.

8 Antworten

Darf die Mietkaution zur Abdeckung der ausgefallenen 3 monatigen Kündigungszeit genutzt/angerechnet werden?

Darf sie wenn der VM das möchte und die Kaution dafür ausreicht.

Normalerweise aber ist die Kaution nicht zum "abwohnen" da, sondern für Ansprüche des VM nach Ende des Mietverhältnisses.

Nun kann es in dem auch sein das das Amt die Kaution, wird ja i. d. R. nur als Darlehen gewährt, die Kaution von dem/den Erben zurückfordert.

Sofern das Erbe nicht binnen 6 Wochen nach dem Tod des Mieters ausgeschlagen wurde.

Darf die Mietkaution zur Abdeckung der ausgefallenen 3 monatigen Kündigungszeit genutzt/angerechnet werden?

Das darf der Mieter nicht.

Was passiert mit der Kaution im Todesfalle, einer alleinstehender Person, wenn Miete vom Sozialamt gezahlt wurde?

Die Kaution wird vom Sozialamt bestenfalls als Darlehen gewährt und führt zur Fälligkeit zu Gunsten des Darlehensgeber das Sozialamt.

Wenn kein Familienangehöriger in das Mietverhältnis eintritt und sonst niemand den Mietvertrag fortsetzt (z. b. bei einem alleinstehenden Mieter), wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt. Dieser hat jedoch das Recht, das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Erbe vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt hat, das kein anderer das Mietverhältnis fortführt.

19091942 
Fragesteller
 08.04.2014, 13:17

Der verstorbene Mieter war eine Frau, ihre Schwester(Erbin??) hat uns als Vermieter rechtzeitig gekündigt. Ist mit der wahrscheinliche Erbin, die gesetzliche Kündigungszeit von3 Monaten, die Kaution anteilig zu verrechnen?

Mieterin verstarb Mitte Febr.14, neuer Mietvertrag läuft ab 01.05.14 Was raten Sie uns? Mietkaution betrug 2 Monatsmieten. Wohnung ist von uns als Ok. abgenommen worden

Wenn die Mietzeit beendet ist,können Schulden oder Schäden in der Wohnung damit verrechnet werden !

Was die Kaution angeht,steht die dem Sozialamt zu,denn die müssen die Kosten für die Kündigungsfrist zahlen und da nach dem Tod kein Leistungsanspruch mehr besteht,wird erst das verwertbare Vermögen des verstorbenen eingesetzt um die Unkosten zu decken.

Oder es werden diese von den Erben getragen,dann ist die Kaution den Erben,wenn dieses zinslose Darlehn bereiz an das Sozialamt zurück gezahlt wurde,sonst ist der Differenzbetrag fällig.

Auch im Todesfall greift für die Erben die gesetzliche Kündigungsfrist. In dem Fall ist das das Sozialamt, sofern dieses an Mieterstelle ist. Somit erübrigt sich die Kautionsfrage diesbezüglich.

Ansonsten hat der/dasjenige Anspruch auf die Kaution im gesetzlichen Rahmen.

wenn ihr keine miete bezahlt, wird der vermieter sie dafür nehmen :-)

wenn du ihn anrufst und es ihm erklärst, sollte er auch mit sich reden lassen, solange es nicht zu seinem nachteil ist