kündigungsfrist 2 wochen?

6 Antworten

ist es richtig, dass laut mietrecht eine kündigungsfrist von 2 wochen gilt, wenn der wohnungseigentümer mit dem mieter in dieser wohnung lebt und eine der beiden parteien kündigen möchte?

Ja (2 Wochen zum Monatsende), WENN das Zimmer des Mieters überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist. UND wenn vertraglich für den VERMIETER keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Für Mieter gilt immer, sofern nicht kürzer vereinbart, die gesetzliche Kündigungsfrist.

Dazu die §§ 573c und 549 des BGB lesen

das kommt explizit auf den abgeschlossenen Mietvertrag an. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht. Gesetzlich ist jeder Mietvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist versehen. Wenn es sich jedoch um einen Untermietvertrag handeln sollte, kann darin etwas anderes festgehalten worden sein. Sollte es gar keinen Mietvertrag zwischen den beiden geben, dann gibt es auch keine Kündigungsfrist. Da kann jeder sofort ausziehen.

anitari  30.09.2011, 11:57

Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür nicht.

Gibt es.

Gesetzlich ist jeder Mietvertrag mit drei Monaten Kündigungsfrist versehen.

Nicht jeder

Wenn es sich jedoch um einen Untermietvertrag handeln sollte, kann darin etwas anderes festgehalten worden sein

Der einzige halbwegs richtige Satz in dieser Antwort.

Sollte es gar keinen Mietvertrag zwischen den beiden geben, dann gibt es auch keine Kündigungsfrist. Da kann jeder sofort ausziehen.

Falsch, denn auch mündliche Mietverträge sind bindend.

Ich verstehe die Konstellation nicht:

der WohnungsEIGENTÜMER wohnt mit seinem Mieter in EINER Whg?

Oder meinst du den Hauptmieter?

Hat denn die Person, die du mit "Mieter" bezeichnest, einen Vertrag? Mit wem?

anitari  29.09.2011, 20:11

Ich verstehe die Konstellation nicht: der WohnungsEIGENTÜMER wohnt mit seinem Mieter in EINER Whg?

Was ist daran nicht zu verstehen?

Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses und vermiete Teile/Zimmer davon. Fertisch.

Bei möbliertem Zimmer,Ja.

Ansonsten gilt,wenn nicht anders vereinbart die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Ja, wenn das Zimmer vom Vermieter möbliert wurde...