Kündigung im Urlaub und Frist für Arbeitslosmeldung
Wenn man gekündigt wird und 1 Monat Kündigungsfrist hat, muss man sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit Arbeitssuchend melden. Was ist aber, wenn ich für ne Woche in den Urlaub gefahren bin und z. B. am 2ten Tag wird mir die Kündigung zugestellt? Krieg ich dann ne Sperre weil ich erst 6 Tage später die Arbeitslosmeldung ans Arbeitsamt gebe? Wenn nicht, muss ich das irgendwie nachweisen, dass ich zudem Zeitpunkt den Briefkasten nicht leeren konnte wegen Abwesenheit?
1 Antwort
Das musst Du mit dem Arbeitsamt klären.Normalerweise muss Mann sich sofort melden,wenn Mann weiß wann Mann Arbeitslos wird.Die sperre ist davon abhängig,wie lange Mann damit gewartet hat sich Arbeitslos zu Melden.In deinem Fall ist das aber was anderes,weil Du im Urlaub warst,und nicht anders konntest.Ich bin der Meinung das es auf dich dann nicht zutrifft.Also erst mal Locker bleiben.