Kündigung 1.oder 31.?

4 Antworten

Zum 31.05.

Hast Du Deine Kündigungsfrist eingehalten?

Tamara27091995 
Fragesteller
 30.04.2016, 20:44

Ich hab am Freitag zum 01.06.gekündigt

Tamara27091995 
Fragesteller
 30.04.2016, 20:46

hätte aber 31.05 schreiben müssen jetzt gab ich angst das ich mein neues Arbeitsverhältnis nicht anfangen kann... Weil sie sagen die kündigung ist unwirksam du hättest Ende des Monats kündigen müssen und nicht am 01.

Lookser  30.04.2016, 20:52
@Tamara27091995

Welche Kündigungsfrist hast Du in Deinem Alten Arbeitsvertrag? In der Regel sind es 3 Monate!

Daher ist Deine Kündigung zu diesem Datum ungültig .

Man kündigt zum Ende des Monats!

Familiengerd  30.04.2016, 23:06
@Lookser

@ Lookser:

Wie kommst Du auf die falsche Vorstellung von " in der Regel 3 Monate"?

Lookser  30.04.2016, 23:43
@Familiengerd

Die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Tamara27091995 
Fragesteller
 30.04.2016, 20:55

1 Monat Kündigungsfrist

Eine Kündigung "zum 1.6." sollte gleichzusetzen sein mit einer Kündigung zum Ablauf des Monat Mai. Normal würde ich tatsächlich die Formulierung nutzen "zum 31.5."  aber der Zeitpunkt 'zum 1.6.' liegt nach meinem Verständnis noch richtig.

Solltest Du unsicher sein, hast Du noch bis 24:00 heute Nacht die Möglichkeit, per Fax eine korregierte Kündigung an die Firma zu schicken. Deklariere sie "korregierte Kündigung per Fax vorab" und avisiere eine weitere Version auf dem Postweg folgend.

Rekkarma  30.04.2016, 21:00

Quatsch, er hat 4 Wochen Frist, sprich 28 Tage. Reicht Montag locker noch.

2016Frank  01.05.2016, 15:36
@Rekkarma

Habe ich das in der Frage überlesen, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt? Oder woher nimmst Du dein Wissen. Schließlich gibt es sehr unterschiedlich ausgelegte Arbeitsverträge mit entsprechend unterschiedlichen Kündigungsfristen. Sie betragen nicht generell 4 Wochen.

Unwirksam ist die Kündigung dadurch nicht. Da die Kündigung ja rechtzeitig vorgelegt wurde, kann dieser Irrtum behoben werden.

Kein Arbeitgeber wird eine Kündigung deswegen zurück weisen und einen Arbeitnehmer gegen seinen Willen einen Monat länger festhalten.

Bei der Abgabe einer Willenserklärung gilt keine Buchstabentreue. Die werden das schon checken, dass du dann ab 01.06. nicht mehr in der Arbeit bist.