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Küche von Vormieter übernommen - aber keine Rechnung gesehen

gefragt von darkrose84 am 06.05.2009 um 11:28 Uhr

Hallo,

ich habe eine Küche von meinem Vormieter übernommen. In der Quittung hat er mir bestätigt, dass die Küche maximal 1 Jahr alt ist. Die Rechnungen hatte er bei Übergabe jedoch nicht dabei, er wollte sie mir zukommen lassen. Leider habe ich sie bis heute nicht gesehen. Vor einer Woche hatte ich ihn zuletzt am Telefon - da war er gerade auf dem Weg zu seiner Mutter, um die Rechnungen zu holen. Bei mir ist jedoch immer noch nichts angekommen. Ans Telefon geht er zwischenzeitlich auch nicht mehr. Nun ist die Frage: Kann ich rechtlich gegen ihn vorgehen? Eine neue Adresse habe ich nicht von ihm, nur eine Handynummer (blöd, ich weiß).

Hat jemand einen Tipp?

Grüße

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küche x 4.989 uebernahme-kueche x 1

anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 6. Mai 2009 11:29
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wenn du sie nich bezahlen sollst, dann lass gut sein

Kommentar von Catfan am 6. Mai 2009 11:32

ich hab es so verstanden,das er bezahlt hat(Quittung)...nur ebend auch die Rechnung haben möchte(eventuelle Garantie)


anonym
beantwortet von AdiuvareBeo am 6. Mai 2009 11:51
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Da Du von einer Quittung sprichst, vermute ich, dass Du für die Küche eine Ablösesumme gezahlt hast. Wenn dem so sein sollte, habt Ihr Euch demnach auf einen Preis geeinigt, mit dem Du zufrieden warst. Wieso möchtest Du jetzt im Nachhinein seine alten Rechnungen – geht es Dir um Garantien der Küchengeräte? Oder möchtest Du die alten Rechnungen Deinerseits bei einem späteren Auszug als Basis für Verhandlungen nehmen? Das Wichtigste ist, dass man eine Quittung für Gelder hat, die man zahlte. Andernfalls – falls es nicht gravierende Gründe für den Besitz der alten Rechnungen gibt – würde ich die Sache als erledigt betrachten und folgende Lehre daraus ziehen: immer noch etwas Geld zurückhalten, bis der andere seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Kommentar von darkrose84 am 6. Mai 2009 12:05

Du hast Recht: Ich ziehe bald aus und möchte dem Nachmieter die Rechnungen wegen der Garantieansprüche übergeben. Habe schon überlegt, in dem Möbelhaus anzurufen wo er die Küche gekauft hat (ist auf der Quittung notiert) und zu fragen ob sie sie mir noch mal zuschicken.

Ich weiß - habe zumindest etwas daraus gelernt...


stef1601
beantwortet von stef1601 am 6. Mai 2009 11:34
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Ich denke es gibt keine Rechnung mehr, da er dich verar....t hat. sorry, aber lass es gut sein. Wirst eh nix mehr davon sehen.

Kommentar von darkrose84 am 6. Mai 2009 11:37

Wird wohl so sein. Habe gerade mit meiner Vermieterin gesprochen. Sie hat versucht, Post zuzustellen und die wurde zurückgeschickt...

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 6. Mai 2009 11:50

na dann schreib sie ab, das ist typisches Verhlten, so sind manche Leute halt. Hoffe hast nicht zu viel für die Küche bezahlt.


babsi89
beantwortet von babsi89 am 6. Mai 2009 11:32
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Du warst wohl zu gutgläubig!!! Immer erst zahlen, wenn alles in Ordnung ist. Wird schwierig werden, ihn zu belangen.


tinschen
beantwortet von tinschen am 6. Mai 2009 11:32
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Sicherlich wird man rein rechtlich etwas machen können.Die neue Adresse läßt sich recherchieren.Ist es den Aufwand wert?Hast du den Eindruck,das du die Rechnung brauchst.Hast du den Verdacht das du Garantieansprüche geltend machen musst?Wenn nicht,würde ich persönlich den Rechtsweg nicht beschreiten.Wäre mir zu blöd.


aribaole
beantwortet von aribaole am 6. Mai 2009 11:32
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Hi Verlange schriftlich von ihm die Kopie seiner Rechnung bzw.Quittung , ( schon wegen der Garantie )notfalls drohe mit einem Anwalt.


anonym
beantwortet von darkrose84 am 6. Mai 2009 11:32
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Hallo, danke für die schnellen Antworten. Ich habe ihm die Küche damals abgekauft. Da ich nun ausziehen will und die Küche drin bleiben soll (ist eine Maßanfertigung) und noch Garantie drauf ist, brauche ich für den nächsten Mieter die Rechnungen. Das glaubt mir ja sonst niemand. Ich habe 2500 € gezahlt...

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 6. Mai 2009 11:40

Das ist doch völlig unerheblich! Der Preis richtet sich nach der Werteinschätzung des neuen Mieters. Im Zweifel baust du die Küche ab und Basta!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 6. Mai 2009 11:31
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was hast Du dafür bezahlt?


Qetan
beantwortet von Qetan am 6. Mai 2009 11:31
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Bezahl nicht, bevor Du die Rechnung nicht hast.


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 6. Mai 2009 11:31
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Hmm...tja die hätte ich VOR dem Kauf verlangt


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 11:31
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"Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!"


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 6. Mai 2009 11:30
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Du muesstest Anzeige bei der Polizei erstatten. Die koennen ihn aufgrund seiner Handynummer ausfindig machen. Ausserdem hat er sich doch bestimmt umgemeldet. Frag mal auch im Kreisverwaltungsamt nach ob die die neue Adresse geben duerfen.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 6. Mai 2009 11:30
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hast du denn etwas für die küche bezahlt?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 6. Mai 2009 11:30
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Hast Du dafür gezahlt und wenn ja wie viel? Ist es günstiger gewesen, als die Küche neu zu kaufen, dann ist doch o.k.


Lyncis57
beantwortet von Lyncis57 am 6. Mai 2009 11:30
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da hast du ganz schlechte Karten,der hat dich verarscht,versuchs mit einem Anwalt,viel Glück....


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 6. Mai 2009 11:30
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Wenn er dir in der Quittung schriftlich zugesichert hat, dass er dir die Rechnung zukommen lässt, kannst du einen Anwalt beauftragen. Der versucht dies dann durchzusetzen.
Nur müssen sich Anwälte jetzt schon mit diesen Dingen beschäftigen?
Wenn die Küche ihren Preis wert war ist es doch gut, oder?

Kommentar von A188693094ab296523b3863497340447smallLyncis57 am 6. Mai 2009 11:31

keine rechnungen....keine Garantie,darum gehts auch,:-)

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 6. Mai 2009 11:35

Lass dir vom Vermieter die Adresse geben und fordere den Vormieter schriftlich auf (mit Termin) dir die Quittung zukommen zu lassen! Das wäre zumindest mal ein erster Versuch.

Kommentar von darkrose84 am 6. Mai 2009 12:21

Die Adresse, die der Vermieter hat, stimmt auch nicht mehr - die Post, die er da hinschickt, kommt zurück


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