Krankschreibung + Kindergeld

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Kindergeld wird ohne Bedingungen bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Dann wird die Zahlung automatisch eingestellt.  Es besteht also Anspruch bis April. Ab Mai müsste es neu beantragt werden mit den entsprechenden Nachweisen. Wenn Du ab Mai eine neue Ausbildungsstelle suchst, besteht weiter Anspruch auf Kindergeld, weil Du das Kind ohne Ausbildungsplatz bist. Dazu musst Du Dich bei der Arbeitsagentur ausbildungsplatzsuchend melden und eine Bestätigung bei der Familienkasse vorlegen oder der Familienkasse nachweisen, dass Du einen Ausbildungsplatz suchst, ernsthaft zum nächstmöglichen Beginn. Du musst dann Bewerbungen und Antworten vorlegen.

Auf den Internetseiten der Arbeitsagentur findest Du die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld.