Krankmeldungen liegen vor, JC verlangt Bettlägerigkeitsbescheinigung ansonsten 100%Sanktion, rechtens?
Aufgrund von Krankheit konnte eine Bekannte nicht zu der ihr zugeteilten Maßnahme. Jetzt wird ihr mit einer 100%igen Sanktion gedroht (ist die erste Sanktion die sie bekommt), wenn sie zu den AU's keine Bettlegerigkeitsbescheinigung vorlegt. Sie war beim Arzt und hat nachgefragt, dieser jedoch kennt so eine Bescheinigung gar nicht und hat zum ersten Mal davon gehört und demnach auch keine ausgestellt. Auf ein Schreiben, man solle doch bitte schriftlich Auskunft über die Rechtsgrundlage geben, kam vom JC keine Reaktion.
Kann man irgendwie dagegen angehen? Ist es überhaupt rechtens trotz Krankmeldungen eine 100% Sanktion zu erteilen, auch wenn es die 1. Sanktion ist? Ist das überhaupt rechtens?
Noch dazu, meine Bekannte ist U25.
5 Antworten
bei U25 ist alles möglich. da kann einem alles gekürzt werden. bei über 25 nicht mehr.
sie kann dem arzt ja sagen, er soll ihr einfach ein schriftstück geben, wo er den satz schreibt, dass sie zu 100 % bettlägrig war. und dass er das mit einem stempel versehen soll.
Ich glaube nicht, dass "alles möglich" ist. Bei uns in Frankfurt gibt es eine Beratungsstelle, die genau solche fragen sachkundig beantwortet. Die können dir bestimmt auch eine entsprechende Stelle für deinen Wohnort sagen, ruf da mal an, bzw. empfiehl es deiner Bekannten.
Oft versuchen die es beim JC einfach mal und wenn man nicht aufgeklärt ist, macht man es halt so wie verlangt. Immer erstmal nachfragen ist auf jeden Fall gut.
Grüße!
Könnte auch auf die Vorgeschichte ankommen. Von wegen, zum wiederholten Male AU etc.
der Arzt soll einfach schreiben das er ihr Bettruhe verordnet hat. und ja, das JC kann auch Gelder ganz streichen. diese Maßnahmen kosten Geld und wenn die Leute dort nicht hingehen ist das rausgeworfenes Geld. die frage ist ja auch "was hatte die bekannte und hätte sie trotz Erkrankung an dern Maßnahme teilnehmen können"?
Nein sowas kann nicht verlangt werden,ist im Gesetz nicht vorgesehen,Tipp, Widerspruch einlegen Gleichzeitig eine Klage im Einstweiligen Rechtsschutz einreichen,für die Formulierung der Klage kann beim Sozialgericht Hilfe bekommen (Kostenlos)