krankmeldung zu spät beim Arbeitgeber eingereicht und kein geld bekommen

4 Antworten

Hallo monja1995,

kommt der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nicht nach, berührt dies nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Zwar steht dem Arbeitgeber ein Leistungsverweigerungsrecht zu (§ 7 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)). Dies gilt jedoch nur solange der Arbeitnehmer die AU-Bescheinigung nicht vorlegt, oder den ihm nach § 5 Abs. 2 EntgFG obliegenden Verpflichtungen nicht Folge leistet. Reicht der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung nach, so ist der Arbeitgeber zur Nachzahlung verpflichtet.

Man hat dich hier also falsch informiert. Der AG ist verpflichtet, nach deiner nachträglichen Vorlage die Entgeltfortzahlung zu leisten. Normalerweise dann mit der nächsten Abrechnung.

Den Gesetzestext findest du unter dem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html Ich würde diesen bei deinem Personalbüro vorzeigen und auf deinem Geld beharren.

Allerdings kannst du (falls du's nicht schon wurdest) für dein Fehlverhalten abgemahnt werden, da AU-Bescheinigungen am dritten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Eine Kündigung ohne Abmahnung geht aber in diesem Fall nicht.

Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Krankmeldung spätestens am dritten Tag der Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegt. Ist das nicht der Fall, dann er die Tage bis zum Eingang der Krankmeldung als unbezahlten Urlaub werten. Im härtesten Fall hätte er Dir wegen Arbeitsverweigerung (unentschuldigtes Fehlen) sogar kündigen können.

82guido  07.04.2009, 18:01

Diese reglung gilt aber nur, wenn im Mitarbeitervertrag nichts anderes vereinbahrt ist! Der arbeitgeber kann auch eine _AU ab dem ersten Tag verlangen!

monja1995  07.04.2009, 18:10
@82guido

Stimmt, aber da wird die Postlaufzeit mit berücksichtigt. So ist es auch bei uns. Das heißt, Krankmeldung gleich am ersten Tag abschicken und sich telefonisch sofort beim AG melden. Von mir ging mal eine auf dem Postweg verloren, daher war es gut, dass ich das Blatt an die Krankenkasse noch bei mir hatte, so konnte ich das wenigstens per Fax nachreichen und hatte keine Konsequenzen zu tragen

Finde ich sehr seltsam. Normalerweise gilt das als unentschuldigtes Fehlen und wird fristlos gekündigt. Wie seriös ist dein Arbeitgeber?

Du solltest froh sein,wenn du mit einem blauen Auge davon kommst und keine Kündigung erhälst.