Krankentransporte nach Arbeitsunfall

5 Antworten

Hoi.

Wenn er Angestellter einer Spedition/Logistikunternehmens ist, sollte das als Arbeitsunfall gelten und die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten.

Sollte er jedoch als selbstständiger Fahrer tätig werden, zahlt das seine Krankenkasse.

Normalerweise wird er ja im Krankenhaus befragt und die leiten dann solche Rechnungen gesondert zu. Wenn er privat versichert ist, muss er diese Rechnung bei seiner PKV einreichen.

Ciao Loki

Ich vermute mal die Berufsgenossenschaft, weil es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Legt die Rechnung mal der KK vor. Eigentlich die BG, aber die Kasse wird das dann mit denen regeln.

Die Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse würde ich ich meinen....

Sicherlich ein SCHEINselbständiger ohne KV , sonst kommt da keine Rechnung .