gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

55 

Kostet ein Hausbau bei Hanglage automatisch mehr?

gefragt von silbermond am 13.07.2007 um 12:55 Uhr

Freunde von mir erhielten jetzt den Kostenvoranschlag für ihr Haus. Es ist ein Hanggrundstück und der Architekt meinte, dadurch wird es immer teurer. Stimmt das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hausbau (477)
Grundstück (313)
Kostenvoranschlag (65)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 13. Juli 2007 12:59
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja. Das stimmt. Die Kosten für einen Hausbau sind immer Umgebungsabhängig.

Wie gut können Baumaschienen an das Grundstück rankommen? Wie gut kann Baumaterial dort gelagert werden? Immerhin ist ein Haus am Hang auch teilunterkellert. Dadurch ergeben sich natürlich auch andere Kosten.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 13. Juli 2007 13:00

Man kann ja auch nicht einfach ein Fertig-Haus nehmen. Denn die sind meist für ebene Grundstücke ausgelegt.

Kommentar von 05e64dc94f66ef29ff96646bdc18e439smallnetztoury am 13. Juli 2007 13:09

Das mit dem Fertighaus stimmt nicht! Ich habe selbst ein Fertighaus auf einem Hanggrundstück.

Kommentar von silbermond am 13. Juli 2007 13:04

Na klar, daran habe ich gar nicht gedacht! Danke!


netztoury
beantwortet von netztoury am 13. Juli 2007 13:13
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn das Hanggrundstück an einer befestigten Straße liegt, kostet es nicht automatisch mehr. Meine Baugrube war an einer Stelle 2,8 m tief, diagonal ggü. nur 0,3 m - also Hanggrundstück. Da ich aber einen vollständigen Keller haben wollte, reduzierten sich die Baukosten, da sehr wenig Bodenaushub abgefahren werden musste (ist in der Abfuhr recht teuer, obwohl 'nur' Erde). Ansonsten hatte die Hanglage keinerlei Auswirkungen auf die kosten.

Und zum Fertighaus: Ein Fertighaus wird sowieso auf eine Bodenplatte oder einen gemauerten Keller gesetzt. EIne Bodenplatte scheidet bei einem Hanggrundstück eigentlich aus, da deren Erstellung (frostsichere Gründung usw.) mit einem gemauerten Keller absolut vergleichbar ist.


Luise
beantwortet von Luise am 13. Juli 2007 13:14
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht unbedingt, es kommt echt drauf an. Ein Haus am Hang kann teils gut dem Hang angepasst werden, z.B. dass der Keller zum Teil Keller ist und zum Teil Wohnzimmer, da wo es an den Garten grenzt. Also kann man sich teils sogar einen Keller sparen, bzw. einen Teil des Kellers zu Wohnzwecken nutzen. Kommt aber drauf an. Die Erdarbeiten können genauso teurer sein oder billiger, je nachdem, wie leicht man hinkommt. Teuer machen kann es z.B. Hangwasser, Unterfangungen, rutschiger Hang (statische Maßnahmen erforderlich)..

Und man könnte das unterste Geschoss wie sonst halt auch den Keller vom Maurer machen lassen und evtl. ein Fertighaus oben drauf setzen bzw. eine vorgefertigte Konstruktion.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 13. Juli 2007 13:29
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht immer, aber meistens. Gründe hierfür sind:

  • Verbau
  • Ortbetonkeller
  • Standsicherheit
  • BE-Fläche begrenzt (BaustellenEinrichtung)

  • Zufahrt ...usw.

Wichtig ist auch die Höhe/Neigung des Hanges, sowie die Nähe (unmittelbar im Hang oder direkt davor?).


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 13. Juli 2007 15:50
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Einiges wurde hier schon gesagt.

Zusätzlich können aber noch besondere Kosten für die Hangsicherung dazukommen.

Ich kenne einen Hang mit Abrutschgefahr, bei dem für jedes Haus vor dem Bau -zig Meter lange Betonpfeiler gerammt werden müssen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.