Kostenübernahme Kita:Muss eine Erbschaft ans Jugendamt gemeldet werden, wenn dieses die Kita bezahlt?
Hallo zusammen,
meine Freundin ist geschieden und hat ihren Sohn in der Kita des Ortes angemeldet. Weil sie mit dem Vater nicht zu tun hat, hat sie den Sohn alleine angemeldet und auch eine Kostenübernahme beim Jugendamt alleine beantragt. Diese Kostenübernahme wurde auch genehmigt und nun zahlt das JA den Kitaplatz. Sie selbst arbeitet halbtags und hat knapp 900 netto und noch 2 Kinder in der Schule.
Nun hat meine Freundin im Dezember etwas mehr als 30.000 Euro geerbt. Wir fragen uns jetzt, ob wir das dem JA melden müssen und damit vielleicht die Kostenübernahme verfällt. Genaues ist leider nirgendwo zu finden, da überall nur von Einkommen und nicht von Erbe geredet wird. Sie will aber auch nicht beim JA anrufen und nachfragen, verständlicherweise.
Sie will aber auch nicht, dass sie irgendwann vielleicht viel zurückzahlen muss, weil sie es nicht angegeben hat, das aber eventuell hätte machen müssen.
Hat da eventuell jemand etwas genauere Informationen? Zählt ein Erbe hier rein und muss das angegeben werden oder zählt ausschließlich das normale Haushaltseinkommen und das Vermögen aus dem Erbe ist unschädlich und sie bekommt weiter die Kostenübernahme?
Vielen Dank schon mal für möglichst konkrete und konstruktive Antworten ;)
3 Antworten
Ja,alle Aenderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen sind mitzuteilen. Ab dann eine Anrechnung erfolgt, entscheidet das JA. So steht es auch im Bescheid. Noch Fragen?
Meldet das dem Jugendamt. Über die SteuerID kommen die hinter die Erbschaft und dann ist es Sozialbetrug.
warum zahlt denn das Jugendamt den KiTa
weil deine Freundin so freundlich lacht oder kein Geld hat
ist damit deine Frage hinlänglich beantwortet ?
ach ja warum will sie nicht beim Jugendamt anrufen ?
weil sie Sozialbetrug macht
machen wir hier nen Wettbewerb ?
wer stellt sich am Naivsten an
Änderungen sind dem Amt mitzuteilen
das steht sogar auf jedem Antrag drauf
Da JA zahlt, weil sie 900 Euro plus Unterhalt und KiGeld für sich und 3 Kinder hat. Das Erbe kam erst im Dezember, also nach dem Antrag und darum nun auch die Frage. Und im Antrag wird nur nach dem derzeitigen Einkommen gefragt.