Konfession römisch-katholisch, nach Steuererklärung muss ich Kirchensteuern nachzahlen, da mir keine Kirchensteuern vom Lohn einbehalten worden ist?
Folgender Fall : Habe vom Finanzamt Bescheid bekommen, dass ich rund 1500 Euro Kirchensteuern zurückzahlen muss. Das Problem was sich herausgestellt hat ist , dass mein Arbeitgeber nie Kirchensteuer einbehalten hat obwohl ich katholisch getauft worden bin ( allerdings in Polen ) und auch mit dem Zeichen " r.k. " in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen bin. Mein Arbeitgeber kann sich nicht erklären wie der Fehler entstanden ist . Wer ist verantwortlich dafür ? An wen kann ich mich wenden wie das Problem zu erfahren wie es entstanden ist ?
2 Antworten
Der Fehler liegt bei euch beiden, dein Arbeitgeber hat irgendwo was falsch eingetragen und du hast deine Gehaltsnachweise wohl nie wirklich angeschaut, sonst wäre es dir ja aufgefallen und du hättest eine Korrektur erlangen können.
Jetzt sollte dieses Jahr alles korrekt abgebucht werden vom Arbeitgeber und du kannst das Finanzamt um Ratenzahlung bitten. Denn das Geld hast, das du jetzt zahlen musst, hast du ja vom Arbeitgeber auf dein Konto überwiesen bekommen, obwohl es dir nicht zustand.
Was bringt es dir denn jetzt noch, ganz genau zu wissen, wie der Fehler entstanden ist bei deinem Arbeitgeber. Wo Menschen arbeiten, passieren halt mal Fehler und nach so langer Zeit wird sich auch keiner mehr dran erinnern, wer da was falsch eingetragen hat. Dafür bekommt man ja seinen Gehaltsbeleg, wo alles drauf steht und wo man Fehler unverzüglich melden kann, damit er korrigiert werden kann.
Fakt ist und bleibt, du hast zu wenig gezahlt und musst daher nachzahlen.
Der einzige , der dir erklären könnte , wie es zu diesem Problem kam , ist dein Arbeitgeber . Bitte ihn die ausstehende Kirchensteuer ans Finanzamt zu überweisen und du zahlst ihm dann das Geld in kleinen Raten zurück ( wenn du es nicht in einem Betrag schaffst ) . Denn die Kirchensteuer bezahlen mußt DU .
Ja, richtig ! Da hatte ich nicht weit genug mitgedacht .
Ne , dann muß er sie voll aus der eigenen Tasche zahlen .
ähm, wenn der Fragesteller die Kirchensteuer bezahlen muß, wieso soll dann der Arbeitgeber diese ans Finanzamt bezahlen??????
der Fragesteller hatte bisher den Vorteil, dass die Kirchensteuer, die an das Finanzamt hätte gehen sollen auf seinem Konto gelandet ist .....