Kommt das in das polizeiliche Führungszeugnis?

4 Antworten

Grüß dich,

sowas kommt natürlich nicht ins Vorstrafenregister, da das nur ein Bußgeld ist:) Prinzipiell musst du zu über 90 Tagen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verurteilt sein, dass das in dein Vorstrafenregister reinkommt bzw. deinem polizeilichen Führungszeugnis. Es gibt zwar auch noch das "erweitere polizeiliche Führungszeugnis", aber auch da steht nichts von Bußgeldern drin:) (Da steht z.B. drin, wenn gegen dich wegen sexuellen Missbrauch von Kindern ermittelt worden wäre unabhängig vom Ausgang und wird daher oft von sozialen Einrichtungen angefordert, wenn man sich bei denen bewirbt...)

Also, ruhig Blut, sobald du das bezahlt hast, weiß es keiner mehr:)

Nein, natürlich nicht. Das ist ein BUSSGELD, keine STRAFE!

"Die" schreiben da drüber gar nix! Das landet im Polizeicomputee, uns wear qenn das sich dann fett sammelt, KANNN was nachkimmen.

Für eine Eintrag ins Führungszeugnis brauchst du eine Verurteilung durch ein Gericht von mindestens 91 Tagessätzen oder eine Starfe als Wiederhilungstäter

Nicht so nen popeligen Bußgeldbescheid!

Hi nein das kommt nirgendswo rein erst wenn du punkte oder ähnliches bekommen hast. sowas ist genauso wie wenn du geblitzt wirst oder nicht angeschnalt bist nur ein bußgeld sonst nichts.

Verwarngeld.. Bußgeld ist ab 40 oder 50€ und mit Punkten in Flensburg verbunden.