können minderjährige Kinder begünstigte einer Risikolebensversicherung sein?

2 Antworten

Ja das geht. Gerade bei unverheirateten Paaren mit Kinder tritt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge ein. Solange das Kind aber noch keine 18 Jahre alt ist wird für die Verwaltung des Vermögens ein fremder Betreuer eingesetzt. Wir sprechen hier von einer "finanziellen Scheidung". Denn es gibt einen Interessenkonflikt mit dem Erziehungsberechtigten.

Ebenfalls gilt es die Freigrenzen zu beachten. Kinder haben 400.000€ Freibetrag. Lebenspartner nur 20.000€

Ja, sie können erben, aber bei Minderjährigkeit wird ja immer dann ein Treuhänder oder Verwalter eingesetzt bzw. gesetzlicher Vertreter.