Kleingewerbe + USA + Zoll

5 Antworten

  1. Zunächst musst Du als gewerblicher Importeur eine sog. EORI-Nummer beantragen. Das kannst Du online machen und kostet nichts. Die Nummer ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Registrierungsnummer für gewerbliche Einführer bei der Zollverwaltung. Hier gibt es Infos dazu: zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html

  2. Für die Zollabfertigung brauchst Du die genaue Zolltarifnummer der Ware.

  3. Denk auch daran, dass Du deinem Kunden gegenüber in der Haftung bist, was die technische Ausführung, Funktionalität, aber auch z.B. die Schadstofffreiheit des Materials, angeht. Du kannst zwar vielleicht bei dem US-Hersteller Regress nehmen - und solange er einverstanden ist geht das auch prima -, aber wenn es zum Rechtsstreit kommt, musst Du in den USA nach US-Recht klagen. Nun ist die Geschäftsidee nicht neu. Schau doch erst mal auf ebay und anderen Plattformen, sowie in Deiner Stadt, wie viele Händler/Geschäfte es dazu schon gibt. So kannst Du Deine Marktchancen besser einschätzen. Außerdem bist du für die Entsorgung von Verpackungmaterial (Lizenz vom "Grünen Punkt" o.ä.) und die Rücknahmemöglichkeit des Akkus (z.B. über Sammelstellen) verantwortlich.

  4. Übrigens: Auch bei der IHK kann man sich bezüglich Import umfassend beraten lassen. Die können Dir auch bei manchen Dingen helfen und wichtige Tipps geben.

  5. Hier noch wichtige Infos zum Thema US-Technik in Deutschland: helpster.de/amerikanische-handys-in-deutschland-nutzen-so-geht-s_73167 und computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Kurse-PC-Hardware-Zollgebuehren-USA-einkaufen-Elektronik-2097618.html

  6. Es kann sein, dass Du Dein Paket beim Zoll abholen musst. Das ist zwar zeitaufwändig, aber nicht schlimm. Der Zoll "killt" keinen, der korrekte Angaben macht! Aber es kann auch sein, insbesondere wenn der Versender die Rechnung außen am Paket anbringt, dass Dein Paket direkt zu Dir nach Hause geliefert wird. Wichtig ist, das der Paketdeinst, der die Zollabfertigung für Dich durchführt, Deine EORI-Nummer hat.

Im Postverkehr gibt es hier einige einfache Freigrenzen: Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%, bis auf einige ermäßigte Waren mit 7% wie Bücher)(ist wie bei der Mehrwertsteuer, hat auch eine ähnliche Funktion).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (Handys sind z.B. zollfrei, auf Bekleidung ist bis zu 12% usw.), ggf. nach dem Land kann es aber auch Antidumpingzölle oder Zollvergünstigungen (Abhängig von sog. Präferenzpapieren) geben.

Bei der Bewertung, ob diese Wertgrenzen eingehalten werden, kommt es lediglich auf den reinen Warenwert an (ohne Versandkosten), musst du aber z.B. bei 100€ Warenwert Einfuhrumsatzsteuer zahlen, werden zusätzlich zum Warenwert auch die Versandkosten versteuert (man spricht dann auch von der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll).

Solltest Du Fakes bestellen, kann es SEHR teuer werden: Der Zoll informiert den Inhaber der Original-Markenrechte und dessen Anwalt schickt eine "kostenbewehrte Unterlassungserklärung" - sprich, Du erklärst, dass Du nie wieder Fakes kaufst, bezahlst die Anwaltskosten und eine Strafe - zusammen oft eine 4stellige Summe! Soweit für Privatkunden - als Händler bist Du möglicherweise zusätzlich noch wegen Verstoß gegen Zollrecht und Einfuhrrecht dran (Die Einfuhr von Fälschungen ist verboten!)

Als Sendung gilt für den Zoll alle Pakete, die an 1 Tag von 1 Absender ankommen, egal wann bestellt wurde. Kommen an 1 Tag von 1 Absender 3 Pakete, sind sie für den Zoll 1 Sendung und die Werte werden addiert. Kommen 3 Pakete von 3 Absendern an 1 Tag, sind es 3 Sendungen. Kommen von 1 Absender heute 1 Paket und morgen ein zweites, sind es 2 Sendungen.

Hilfreiche Webseite des Zolls zum Thema: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Apple-Produkte darf in Deutschland nicht jeder verkaufen. Apple baut extra teure Stores für den Verkauf ihrer Produkte. Das sind lizenzierte Händler. Wer keine Lizenz hat, betreibt "illegalen Parallelimport", den Apple auch verboten hat und den der deutsche Zoll mit überwacht. "Viel Spaß mit Apple's Anwälten"...

SpediHAJ  04.05.2014, 23:19

Ach so: Auch als Kleinunternehmer hast Du gewisse Pflichten gegenüber dem Finanzamt. So wird auch Deine Einkommensteuer bei Dir als Einzelunternehemer vom Umsatz der Firma mit abhängig gemacht. Die verringert den Gewinn (soweit noch einer da ist) natürlich dann noch mal deutlich...

chanfan  08.07.2014, 18:13
@SpediHAJ

Ich habe das aus Interesse mal mitgelesen. Super Antwort, vielen Dank. DH

Gruß Nino

Du bezahlst bei der Einfuhr 19 % Einfuhrumsatzsteuer und je nach Artikel Zoll auf den gesamten Wert der Sendung. Das ist der Warenwert+Versandkosten.

Du kannst die Zollabwicklung auch durch DHL oder UPS durchführen lassen, dann kriegst du das Paket direkt. Das kostet halt Geld.

Wenn du etwas für 180 $ gekauft hast, also umgerechnet etwa 130 € zahlst du darauf 24,7 € Einfuhrumsatzsteuer an das Zollamt. Als Kleinunternehmer bist du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das heißt du musst von deinen 200 € Umsatz keine Umsatzsteuer abführen kannst aber im Gegenzug die 24,7 € die du ans Zollamt gezahlt hast nicht als Vorsteuer geltend machen. Dein "Gewinn" wäre also 45,3 €.

Aber nicht vergessen. Du hast als Importeur der Ware auch weiterreichende Pflichten als deinen Gewinn einzustreichen. Du musst auch Gewährleistung geben etc.

Wenn der in den USA sitzende mein Partner ist und er mir das Produkt kostenlos schickt (ich würde ihm dann das Geld senden, sobald das Teil verkauft wurde). Müsste ich dann auch irgendwas bezahlen?

KuarThePirat  03.05.2014, 17:46

Die gute alte "Gift"-Masche, also als Geschenk verschicken und keine Rechnung dranhängen zieht nicht mehr.

Margita1881  03.05.2014, 17:55
@KuarThePirat

..und in dieser Menge sowieso nicht

Also ich möchte gerne wissen, wenn ich was für 180$ einkaufe und es für 200€ verkaufe, ob ich davon noch irgendwas abgeben muss ;)

Natürlich, die Umsatzsteuer.

jense3000 
Fragesteller
 03.05.2014, 17:35

Muss man die unter 18.000€ zahlen -> nicht oder? ^^

KuarThePirat  03.05.2014, 17:38
@jense3000

Natürlich musst du die bezahlen :-). Sonst würde sich ja jeder für seine Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum ein Kleingewerbe anmelden.

hydralernae  03.05.2014, 18:01
@jense3000

Du musst Umsatzsteuer bezahlen, wenn du etwas gewerblich verkaufst. Da geht es dann nicht mehr um die Zollgebühren.

SpediHAJ  04.05.2014, 22:39

Du meinst die Einfuhrumsatzsteuer, nicht die Mehrwersteuer (die auch Umsatzsteuer genannt wird). Das führt hier zu Verwirrungen.

auf www.zoll.de werden alle Deine Fragen korrekt beantwortet