Kleingarten Übernahme von Kindern
Hallo ....wie ist es laut Bundeskleingartengesetz wenn ich meine Tochter mit 18 in den Unterpachtvertrag mit rein nehmen will. Um dann vielleicht später selbst aus diesem raus zu gehen .
Kommt in so einem Fall auch ein Schätzer ?? Also bei Eintragung meiner Tochter ... Mir wurde nämlich gesagt das ist nicht der Fall, da es sich um einen Verwandten ersten grade handelt . Mein Problem ist das ich Unterpächter bin ...alleiniger ....und möchte eigentlich vermeiden das die Kindsmutter + Kind per offizielem Weg ...nämlich ....ich kündige ....und sie bekommt den Garten zu dem Garten kommt. Weil dann greifen würde was ich damals unterschrieben habe, dass ich einen Teil der "ÜBERGROßEN" lol (29qm) Laube abreißen müßte. Mir wäre also der Weg meine Tochter mit in den Unterpachtvertrag zu nehmen lieber sollt er sich so gestallten wie mir gesagt wurde !!!
Für Hilfe danke ich im vorraus
1 Antwort
soweit ich weiß, kann man sein Kind nicht mit in den Pachtvertrag mit hineinnehmen, da es kein Partner ist. Wohldem kann sich das Kind für einen kleinen Obulus als Nachpächter vormerken lassen.Das würde bedeuten...das Kind würde als Nachpächter genommen, was allerdings auch zur Folge hat, das es das übergroße abreißen muß. Hab leider das selbe Problem,heuul....