Klarna: Inkassorechnung aufgrund eines Missverständnisses bezahlen?
Moin, ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen: Ich habe vor einiger Zeit bei Abercrombie eine Bestellung aufgegeben und über Klarna wollte ich später die Rechnung bezahlen. Einige Teile der Sendung habe ich behalten, einige zurückgeschickt. Die Teile die ich nunmehr behalten habe, bezahlte ich natürlich fristgemäß. Was ich nicht wusste: Abercrombie nimmt eine Gebühr in Höhe von 9€ für die Rücksendung. Dadurch schickte mir Klarna eine Ratenzahlungsvereinbarung und mahnte 2x den Betrag in Höhe von 9€ an. Da ich dachte, dass es sich um ein Missverständnis handelt, bezahlte ich den Betrag vorerst nicht.
un folgendes Problem: Am 20.10.16 bekam ich eine Inkassorechnung des Inkassounternehmes Atriga zugesendet. In dieser Rechnung sollte ich die 9€ zahlen, eine Mahngebühr in Höhe von 10€ sowie eine Inkassogebühr in Höhe von 70,20€ (1,3 Geschäftsgeb. gem. § 4 V RDGEG i.V.m. Nr.2300 VV RVG + Auslagenpauschale). Wie kann denn nun aus einem Forderungsbetrag von 9€ stolze 90€ werden? Ist dies rechtens und muss ich den vollen Betrag bezahlen? Vielen Dank vorweg für die Bemühungen. :)
4 Antworten
Wie kann denn nun aus einem Forderungsbetrag von 9€ stolze 90€ werden?
Indem das Inkassobüro sich des RVG bedient. Dort sind die Gebühren bei Forderungen bis 500 Euro gleich hoch.
Ist dies rechtens und muss ich den vollen Betrag bezahlen?
Es ist zumindest nicht verboten, diese Forderung zu stellen. Allerdings sind solche Gebühren im Zusammenhang mit Bezahldiensten wie Klarna nicht durchsetzbar, da Klarna ja selbst schon das Inkasso für den Händler übernimmt. Eingeklagt wird das entgegen aller Drohungen auch nicht.
Ich würde mich daher nur um die 9 Euro kümmern. Was hat es damit auf sich? Handelt es sich dabei um das Porto für den Rückversand? Falls nein, ist diese Gebühr womöglich gar nicht statthaft und du bräuchtest die auch nicht zu bezahlen.
Falls die 9 Euro jedoch berechtigt sind, würde ich die zzlg. einer Pauschale von 2,50 direkt und zweckgebunden an Klarna überweisen
Ja, sollte man vorsichtshalber machen.
Hast du gegenüber Klarna klargestellt dass die Zahlung nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung und den Mahngebühren bestimmt ist? Falls nein, dann schnell nachholen
Ne das habe ich noch nicht getan. Werde ich aber nunmehr nachholen. Vielen Dank :)
Der Betrag steifgert sich automatisch, wenn Du schusseligerweise ins Inkasso rutscht. Die arbeiten auch nicht kostenlos.
Und das war eine ganz dumme Idee: "Da ich dachte, dass es sich um ein Missverständnis handelt, bezahlte ich den Betrag vorerst nicht. "
Wenn man eine Mahnung kriegt und meint, es handle sich um einen Fehler, dann meldet man sich. Was Du wohl dummerweise nicht getan hast. Wohlgemerkt auf ZWEI Mahnungen. Noch ungeschickter.
Wenn die einen Titel gegen Dich erwerben, weil Du Dich diesmal auch nicht um Klärung bemühst, hast Du dann einen schönen Schufa-Eintrag und selbst so etwas schnödes wie ein Handy-Vertrag ist p"plötzlich" ein Problem.
Die arbeiten auch nicht kostenlos.
Die haben aber einen Vertrag mit dem Gläubiger, nicht mit dem Fragesteller. Also haben diese auch mit dem Gläubiger abzurechnen.
Nur wenn dort Geld fließt, entsteht ggf. ein Schaden der zu ersetzen wäre.
Wenn die einen Titel gegen Dich erwerben
Dazu müsste man ja mind. 2 mal Gerichtspost ignorieren. Dafür braucht es schon ein hohes Maß an Idiotie und Ignoranz auf Seiten des Fragestellers.
Die 1,3 Gebühr ist der theoretische Höchstsatz, den ein Anwalt für außergerichtliche Rechtsberatung abrechnen dürfte.
Ein Inkassobüro erbringt aber nicht die gleiche Leistung wie ein Rechtsanwalt. Maximal angemessen wäre eine 0,3 Gebühr für ein einfaches Schreiben. Ferner arbeiten Inkassobüros im Massengeschäft i.d.R. kostenlos für den Auftraggeber. Dem Gläubiger entsteht also kein Verzugsschaden, den du ersetzten müsstest.
10,- € Mahngebühren entsprechen mindestens 4 postalischen Mahnungen.
Pro Brief also maximal 2,50 €.
Zahl also die 9,- € ggf. Zinsen und entsprechende Mahngebühren an den Gläubiger.
Inkassogebühren im Zusammenhang mit einem Onlinebezahldienst (!) wie klarna wären vor Gericht selbst im Verzugsfall nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt . Coeo schiebt in der Regel noch ein Schreiben von Mumm nach was aber nichts am Sachverhalt ändert.
http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?65464-Klarna-Coeo-Mumm-Inkassogebühren-Mahnbescheid
Nerven bewahren und vorgehen wie von franneck empfohlen
Viele Dank erstmal für die schnelle Antwort. Die 9€ + die Mahngebühren habe ich bereits überwiesen und einen Zahlungsbeleg an das Inkassobüro geschickt. Sollten weitere E-Mails kommen sollte ich also den Forderungsbetrag mit Ausnahme der Hauptforderung und der Mahngebühren zurückweisen?