Klage wegen Ebay Verkauf?

5 Antworten

Hallo,

eigentlich setzt man in der Beschreibung einen Schrifttext hinzu, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und daher keine Gewähr(leistung) oder Rücknahme erfolgt. 

Wenn Du diese Klausel in der Auktion stehen hattest, kannst Du Dich darauf berufen. Wenn nicht kann der RA des Käufers die Klage möglicherweise sogar durchbekommen, da Du als Verkäufer agierst und der andere als Käufer, wodurch ein ordentlicher Kaufvertrag geschlossen wurde. Du kannst jedoch anbieten, das Geld zurück zu überweisen, wenn Du die fehlerhafte Ware erhältst. Sollte diese dann beschädigt sein und Du kannst nachweisen, dass der Schaden erst kürzlich aufgetreten ist, hast Du widerrum gute Chancen.

Michael4000 
Fragesteller
 29.10.2015, 15:23

Genau diese Klausel habe ich nicht hinzugefügt. Kann aber nachweisen dass der Schaden bis zum Versand nicht vorlag.

In wie weit hat es rechtliche Folgen wenn ich diese aussergerichtlichen Schreiben neben der Klage ignoriere?

Rechtlich hast das keine Folgen, Du kannst ihm aber auch schlicht mitteilen, dass Du darauf nicht eingehst. Oder Du machst der Gegenseite einen anderen Vorschlag.

Schweigen bedeutet juristisch, dass du nicht zustimmt. Das ist ja deine Absicht, insofern erreichst du das, was du willst.

Michael4000 
Fragesteller
 29.10.2015, 15:20

Könnte schweigen nicht auch bedeuten dass ich seiner Ausführung nicht wiederspreche? (Behauptung es wäre nicht das gleiche Gerät)

Michael4000 
Fragesteller
 29.10.2015, 15:38
@wedsawetrtzg

Er schreibt aber wenn ich mich nicht äußere, er dies als Schuldeingeständnis wertet.

also: man hat schon klage gegen dich eingereicht und will sich nun aussergerichtlich einigen?  einfachnicht drauf eingehen wenn du dich im recht fühlst.

Michael4000 
Fragesteller
 29.10.2015, 15:22

Habe ich mir auch so gedacht. 

Naja, wenn du darauf nicht antwortest, kann es bis zu einer Verhandlung kommen, sofern der Käufer dich anzeigt.

Michael4000 
Fragesteller
 29.10.2015, 15:19

Die Klage läuft bereits, er verlangt von mir mich parallel aussergerichtlich dazu zu äussern.

jurafragen  29.10.2015, 18:06

sofern der Käufer dich anzeigt.

Es handelt sich um einen Zivilprozess. Da kommt es zu einer Verhandlung, mit einer Anzeige hat dies aber überhaupt nichts zu tun.