Kindesunterhalt und Vermögen des Unterhaltsempfänges

3 Antworten

Hallo,

  • Unterhaltszahlungen werden als Einkommen bewertet.

  • Hat deine Ex-Frau Vermögen, muss sie sich natürlich an den Unterhaltszahlungen beteiligen.

  • Da es in deiner Angelegenheit ja offensichtlich um viel Geld geht, empfehle ich dir einen Anwalt um Rat zu fragen.

Das Internetportal www.frag-einen-anwalt.de wurde von Stiftung Warentest als "Testsieger" bewertet.

  • Hier kostet die Auskunft ca. 25,- €
  • Das solltes es dir wert sein.

Ich hoffe mein Tipp hat die weitergeholfen

oder beeinflusst den Kindesunterhalt?

Grundsätzlich wird der zu zahlende Kindesunterhalt nicht vom Einkommen des betreuenden Elternteils beeinflusst.

Ist der Unterhaltspflichtige jedoch ein Mangelfall (kann den gesetzlichen Kindesunterhalt nach § 1612a BGB nicht leisten), spielt das Einkommen des betreuenden Elternteils jedoch eine Rolle. Denn dann würde die erhöhte Erwerbsobliegenheit für den Pflichtigen nach § 1603 Abs. 2 BGB dann entfallen, wenn der betreuende Elternteil den Barunterhalt leisten könnte ohne dabei den eigenen angemessenen Selbstbehalt zu unterschreiten.

Darf der Kindesunterhalt für ein Darlehen als Einkünfte mit eingerechnet werden?

Der Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes und nicht des betreuenden Elternteils. Er hat also mit einem Darlehen nichts zu tun. Eine Bank würde den Kindesunterhalt als "Sicherheit" auch nicht akzeptieren.

Geht es um Kindesunterhalt? Dann kann der Unterhalt nicht deshalb verringert werden, weil die Mutter Vermögen hat. Denn die Mutter ist ja nicht Unterhaltsempfänger, sondern das Kind (auch wenn der Unterhalt an die Mutter gezahlt wird). Das Kind hat aber kein Vermögen.

Die Mutter muss sich auch trotz eigenen Vermögens nicht am Barunterhalt des Kindes beteiligen. Einzig der getrennt lebende Vater ist unterhaltspflichtig. Anders wäre das nur dann, wenn die Mutter wesentlich mehr Einkommen hätte als der Vater.

Die Bank wird bei der Vergabe des Darlehens sicherlich berücksichtigen, dass das Kind Kindesunterhalt erhält. Denn dann steht fest, dass die Mutter nicht für das Kind zahlen muss, also solvent ist.