Kindergeld zur hälfte teilen?
Hallo,
ich bin 35 und alleinerziehender Vater und beziehe Leistungen vom Jobcenter. Da die Kindesmutter damals nicht in der Lage war auf das Kind aufzupassen, wurde mir im Juni 2012 das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, Gesundheitsfürsorge voll auf mich übertragen. Seit August 2013 bekam die Mutter dann Umgang mit dem Kind (Kein Aufenthaltsbestimmungsrecht). Alle 2 Wochen von Mittwoch nach Kita bis Freitag früh und alle 2 Wochen von Freitag nach Kita bis Montag früh ist der kleine bei Mutter. Genau genommen 10 Tage im Monat hält sich das Kind bei der Mutter auf. Das geht bis heute und in Zukunft so. Seit Januar 2015 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf beide Eltern übertragen und der Lebensmittelpunkt bleibt beim Vater, so wurde das beim Amtsgericht vereinbart. Jetzt habe ich probleme mit dem Jobcenter und mit der Kindesmutter. Ich lebe in der 60qm Wohnung mit Kind (5 Jahre alt). Ich habe seit 2012 immer 1092€ bekommen für die Wohnung Lebensunterhalt und den Mehrbedarf. Plötzlich bekomme ich jetzt nur noch 642€, da das Kind angeblich nicht dauerhaft bei mir lebt. Nun möchte die Kindesmutter auch die hälfte von dem Kindergeld beanspruchen, da sie nur 16€ mehrbedarf für das Kind bekommt. Obwohl ich widerspruch einlegte und den Amtsgerichtsbeschluss vom August 2013 und Januar 2015 und die Meldebestätigung (dass mein Sohn bei mir in der Hauptwohnung angemeldet ist) beim Jobcenter eingereicht hatte, konnte mein Widerspruch von dort nicht abgeholfen werden. Man schlug mir einen Termin vor um schriftliche Nachweise von der Kindesmutter mitzubringen, an wie vielen Tagen im Monat sich das Kind bei ihr aufhält, was ich ja auch getan hatte. Ich verstehe das nicht. Ich habe mich zudem noch gefragt, ob sie (zog neulich bei ihrem Freund ein) mehrbedarfe für das Kind für die 10 Tage im Monat bekommt, wenn ja wieviel? Oder bin ich verpflichtet die hälfte des Kindergeldes an die Mutter auszuzahlen, da die Kindesmutter behauptet, dass die sachbearbeiterin zu ihr gesagt haben soll, 16€ mehrbedarf plus 92€ kindergeld sollte für das Kind reichen, und muss mit dem Vater abgeklärt werden? Die Mutter meinte noch (Aussage des Sachbearbeiters), es sei egal, hauptsache das Kind ist bei der Mutter und beim Vater, und müssten von beide Richtungen abgerechnet werden und dass die Kindesmutter mit mir mit dem Kindergeld abklären muss. Weiß jemand rat? Vielen Dank im voraus.
4 Antworten
Kein bock den roman zu lesen! Aber wenn das kind 20 tage bei dir ist und 10 tage bei der mutter musst du es ja sozusagen ernähren deswegen müsste sich da was drehen lassen....
Bei so einer komplizierten und fachorientieten fragestellung wird dir hier niemand helfen können. Geh am besten in ergendein juristen forum gibts genug, da wird dich dann ergendein jurist/student fachkundig beraten mit paragraphen und alles was dazugehört. Ansontent les mal das hier: http://www.t-online.de/eltern/familie/id_68468122/getrennte-eltern-muessen-kindergeld-aufteilen.html
das kind lebt weiterhin bei dir. bei der muttter ist es nur zum umgang. das kindergeld muss deswegen nicht geteilt werden.
wenn der leistungsträger da plötzlich anfängt geld zu kürzen will er nur sparen.
gehe dir vom amtsgericht einen beratungsschein holen und lasse dann alles weitere von einem anwalt regeln. der kostet dich dann nichts und kennt sihc damit im normalfall auch wesentlich besser aus.
und das amt weiss dann was auf sie zukommt wenn sie da "aus versehen" was falsches erzählen
hey also ich weiss das man sich das kindergeld teilen muss wenn sich beide 50 zu 50 % um das kind kümmern da das nicht der fall ist steht es ihr auch nicht zu!!!
das mit dem so viel weniger geld würde ich gegen angehen da stimmt was nicht mit!!
und wenn sie unterhalt zahlt muss zahlt sie ja schon weniger wegen kindergeld. wo ich sage ist bei mir auch so und der erzeuger kümmert sich 0 um ihn aber darf geld einbehalten
Erst mal zum Kindergeld,dass steht demjenigen Elternteil zu,bei dem das Kind gemeldet ist und auch vorwiegend lebt,also dir,die Kindsmutter könnte das hälftige Kindergeld nur vom zu zahlenden Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle abziehen,wenn sie den Mindestunterhalt an dich zahlen würde !
Wenn du vorher 1092 € im Monat bekommen hast,sich nichts an deinen Einnahmen geändert hat,dann stimmen diese 642 € die du noch bekommst auf keinen Fall,denn falls dir für dein Kind überhaupt etwas gekürzt werden dürfte,dann wäre das der Anteil des Regelsatzes,wenn es nicht bei dir ist sondern bei der Mutter.
Die Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) darf nicht gekürzt werden.
Wenn das Kind also 10 Tage im Monat bei der Mutter ist,dann dürften max.von seinen 237 € Regelsatz ( ab 2016 für Kinder von 0 - 5 ab 6 - 13 dann 270 € ) ,dann nur 79 € abgezogen werden.
237 € pro Monat geteilt durch 30 Tage,mal 10 Tage Aufenthalt bei der Mutter.
Sie bildet dann in dieser Zeit eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind.
Wobei es bei der Wertung des Anspruchs auf einen Teil des Regelsatzes vom Aufenthalt des Kindes abhängig ist.
Wenn es z.B. von der Mutter am Freitag vor 12.00 bei dir abgeholt würde oder es es zu ihr bringst,dann würde dieser Tag als Anspruchsberechtigt gelten,ist das Kind weniger als 12 Stunden beim Umgangsberechtigten,dann würde kein Anspruch bestehen.
Also kann es durchaus sein das sie dann pro Monat gar nicht auf 10 Tage Anspruch kommt,wenn das Kind nicht über 12 Stunden bei ihr ist.
Anspruch auf einen Teil des Mehrbedarfes hat sie nicht,dazu müsste das Kind zur Hälfte bei ihr sein,dann stünde ihr 50 % des Alleinerziehenden Mehrbedarfes zu.
Also leg erst mal fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein und hole dir am besten beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt,alleine wirst du da nicht viel erreichen,wenn du nicht weißt was sie dürfen und was nicht.
Gib doch keine sinnlosen Antworten, wenn du den Sachverhalt nicht kennst.