Kindergeld während Umschulung?

5 Antworten

haben meine Eltern noch das Recht auf Kindergeld, da ich noch zuhause wohne?

Mit dem zu Hause wohnen hat das weniger zu tun.

Meiner Meinung nach sollte noch Anspruch bestehen.

Das werden Deine Eltern auf deren entsprechende papierschriftliche Anfrage an die Familienkasse von dieser erfahren.

Ja, hast du. Bis 25 Jahre alt bekommst du Kindergeld, unabhängig vom Beruf oder ob du bei deine Eltern wohnst oder nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Auch während der Zweitausbildung ist die Fortzahlung des Kindergeldes möglich, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Als zweite oder weiterführende Ausbildung gelten alle Ausbildungen aus anderen Bereichen sowie Ausbildungen, die auf die erste aufbauen oder diese vertiefen.
Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet  bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.

Könnte funktionieren, da du keine neue Ausbildung sondern eine Umschulung machst. Ich würde mich dazu direkt ans Arbeitsamt wenden und dort nachfragen.

Um welche Ausbildung es sich handelt spielt da keine Rolle und auch nicht ob Du noch bei den Eltern lebst oder nicht, solange Du noch keine 25 bist, besteht in jeder weiteren Ausbildung auch Anspruch auf Kindergeld.

Das Einkommen spielt seit 2012 auch keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Aufpassen musst Du nur dann, wenn Du neben der weiteren Ausbildung nebenbei arbeiten gehst, dann darfst Du nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium im Durchschnitt in der Woche nicht über 20 Stunden kommen.

Ein Anspruch auf Kindergeld (als indirekte Steuererstattung) besteht meines Wissens während der schulischen Ausbildung, wärend der Zeit der ersthaften Ausbildungsstellensuche und der daran anschließenden ERSTEN Berufsausbildung, höchstens aber bis zum 27. Lebensjahr (was auch einige durchaus mit Studium etc. ausreizen, wenn sie erst ein Bachelor und dann ein darauf aufbauendes Master-Studium absolvieren).
Übrigens bekommen bei volljährigen Azubis nicht die Eltern sondern du selbst das Kindergeld. Es steht also DIR zu, nicht den Eltern die es allerdings unterhaltsmindernd ansetzen dürfen. Das gleiche würde übrigens das Jobcenter bzw. Arbeitsamt tun, wenn die deinen Lebensunterhalt wärend einer Umschulung finanzieren und dir das Kindergeld auf deine Bezüge anrechnen.

Als Umschüler(in) bist du ja schon über die erste Berufsausbildung hinaus und hast diese ja schon erfolgreich abgeschlossen, daher qualifiziert dich die Umschulung dafür leider nicht mehr. Sorry.

So long,

Matthias

PS: Sollte ich quatsch erzählen, bitte korrigieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung