Kindergeld Rückzahlung trotz Einspruch?

4 Antworten

Du liegst falsch. Du musst jetzt erst einmal zahlen. Wenn der Einspruch Erfolg hat dann kannst du eine Rückerstattung verlangen. 

Da liegst du falsch. Das Kindergeld ist sofort zurück zu zahlen. Erst wenn dem Einspruch bzw. Widerspruch statt gegeben wird, bekommst du es wieder zurück.

Wieso? Entweder du hast einen Anspruch auf KG oder nicht. Etwas dazwischen gibt es nicht.

Wenn entschieden wurde, dass es dir nicht zusteht, wird das einen guten Grund haben.

Muss ich nun das Kindergeld zurück bezahlen .

Zitat: >der Einspruch oder eine anhängige Klage mich nicht von meiner Zahlungspflicht befreit<

wie deutlich soll man das noch schreiben, dass es der letzte versteht

oder was soll die Frage ?