Kindergeld nach dem 18ten Lebensjahr
Hallo Leute!
Werde in zwei Monaten 18 und habe diese Woche einen Brief von der Familienkasse erhlaten, mit dem Formular Antrag auf Kindergeld und Schulbescheinigung zum Ausfüllen. Ein genaues Datum steht nicht, bis wann ich das alles ausfüllen an die Familienkasse schicken sollte, mache ich aber nächste Woche schon, damit keine zeitlichen Probleme entstehen. Ich besuche ein berufliches Gymnasium und werde mein Abi voraussichtlich in 2014 machen. Ich habe gelesen, dass ich jedes Jahr an die Familiekasse "was" (Formular wohl eher) schicken sollte, als Beweis, dass ich diese Schule immernoch besuche. Wie läuft das genauer ab, mit dem Nachweisen? Oder zahlt die Familienkasse ohne weitere Kontrollen bis 2014, das Datum welches bei mir auf der Schulbescheinigung steht?
Danke im Voraus! MfG Julia
4 Antworten
Die Familienkasse kontrolliert überhaupt nichts. Da sie aber nicht wissen können, wer wie lange zur Schule geht, schicken sie ab und zu diese Anträge auf weitere Gewä#hrung des Kindergeldes zu. Man muss lediglich belegen können, dass man noch in der Ausbildung ist. für den Zeitraum zwischen Schule und Studium/Ausbildung reicht die Mitteilung, dass man sich auf der Uni imatrikuliert hat und bei ner Ausbildung reicht, wenn man mitteilt, man befindet sich im Bewerbungsstadium. Manchmal fordern die dann die Imatrikulationsbesscheinigung nach, oder eben Kopien der Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz. Es ist alles halb so wild, das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, bzw. Dir, wenn Du nicht mehr zuhause wohnst. Diese Formulare wirken immer erst mal blöd, ist aber alles halb so wild. Schulbescheinigungen reichen im übrigen auch völlig, wenn man dazu aufgefordert wird.
nein, du musst jedes Jahr einen Nachweis erbringen, dass du dich noch in der Ausbildung befindest. Das heißt, du musst jedes Jahr eine Kopie von deiner Schulbescheinigung oder ein original (wenn du mehrere hast) hinschicken. Du brauchst soweit ich weiß aber kein Formular auszufüllen. Am besten ist es aber, wenn du das mal beim Jugendamt erfragst, denke ich. Die können dir vermutlich am besten weiterhelfen
Nein, das muss man nicht !!! Die Nachweise muss man nur nach Aufforderung erbringen. Das Formular muss man auf jeden Fall ausfüllen, wenn man es zugeschickt bekommt - und das Jugendamt hat mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun. Diese Frage können alle Eltern beantworten, die Kinder im Alter zwischen 17 und 19 haben.
Du schickst jährlich eine Schulbescheinigung, damit nachgewiesen ist, dass Du die Schule immer noch besuchst.
Kindergeld wird ja nicht aus spaß an der freude gezahlt.klar musst du nachweisen das du anspruch darauf hast.ein bis zweimal eine schulbescheinigung reicht als nachweis völlig aus.wenn du 18 bist und deine eltern kein unterhalt zahlen,hast du das recht das das kindergeld auf dein konto überwiesen wird.einfach bei der familienkasse beantragen.
Anspruch auf Kindergeld haben IMMER die Eltern, das hat nichts mit Unterhalt zahlen zu tun. Sie können den Anspruch aber auf das volljährige Kind überleiten.