Kindergeld bei Studium nach Ausbildung?

1 Antwort

Während deines Jahres für die Berufserfahrung hast du keinen Anspruch auf Kindergeld. (Du bist nicht in Ausbildung, du bist nicht arbeitslos, etc.). Du erhältst Gehalt, Kindergeld gibts nur für deine eigenen Kinder.

Wenn du dann Student bist, U25 und neben dem Studium, außerhalb der Semesterferien, nicht mehr wie 20 Std. arbeitest, dann hätten deine Eltern Anspruch auf Kindergeld bzw. du mit Abzweigungsantrag.

Für Kindergeld und Ü18, gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung spielt da hinein. Eine Beschäftigung mit mehr wie 20 Wo./Std. neben der Ausbildung (Studium) wäre schädlich.