Kindergeld Anspruch als Halbwaise

2 Antworten

Solange du dich in der Ausbildung befindest und noch keine 25 bist,steht dir Kindergeld zu,dass Einkommen spielt hier schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr !

Aufpassen musst du dann nur,wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,denn dann würde eine Nebenbeschäftigung Kindergeldschädlich sein,wenn du durchschnittlich mehr als 20 Wochenstunden arbeiten würdest.

Dieses würde dann auch auf deine Waisenrente angerechnet,wenn du die Einkommensgrenze überschreiten würdest.

Hi Max,

Kindergeldanspruch hast du bist längstens zum 25. Lebensjahr (falls du eine Voraussetzung dafür erfüllst), wobei das Einkommen bereits seit dem 1.1.2012 keine Rolle mehr spielt.

Solltest du noch deinen Master (Zweitstudium) im Anschluß machen wollen, dann gilt bei einem Zweitstudium oder auch bei einer Zweitausbildung die 20 Wochenstunden-Grenze bei einem evtl. Nebenverdienst! Dabei spielt die Verdiensthöhe wiederum keine Rolle für den Kindergeldanspruch!

Bei der Halbwaisenrente gibt es die Rente max. bis zum 27. Lj. falls die Voraussetzung hierfür erfüllt ist. Hier gibt es anders als beim Kindergeld einen Einkommensfreibetrag von 503.54 € mtl. (West) bzw. 464,46 € mtl. für die neuen Bundesländer.

Gruß siola

siola55  20.01.2015, 11:41

Für den Bezug der Halbwaisenrente gilt laut DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) folgendes:

Bezugsdauer einer Waisenrente

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie

sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder
ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leistet oder
behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden.

Nachzulesen in dem Link hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

siola55  20.01.2015, 12:03

Für den Kindergeldbezug mußt du eine dieser Voraussetzungen erfüllen wie z.B. unter Punkt a) bzw. bei einem evtl. Masterstudium den Punkt e) beachten:

arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486095