Kilometergeld rückerstattung von Steuererklärung

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Hallo misconduct, Bei deinen Ausgaben musst du erst mal bedenken, dass die ersten 14km beim Werbungskostenpauschbetrag schon enthalten ist. Den Werbungskostenpauschbetrag bekommst du schon monatlich angerechnet. Wenn du 20km fährst, hieße das: 6km (20-14) x 220 Arbeitstage x 0,30 = 396 Euro. Von allen Ausgaben bekommst du ca 1/3 wieder, also ca 130,- . Das hat bei mir im Büro immer +/- hin... Hast du noch andere Werbungskosten wie 110 Euro Nichtbeanstandungsgrenze, 16 Euro Kontoführung, 50% Unfallversicherung, beruflicher Anteil deiner Rechtschutzversicherung, so da auch immer ca mit einem Drittel rechnen!

LG Ihiazel

Du musst hierzu deinen persönlichen Steuersatz wissen. Du kannst Dir deinen letzten Steuerbescheid nehmen und suchst Dir die folgenden Rechengrössen : Das zu versteuernde Einkommen ( Seite 2 des Steuerbescheides recht weit unten) und die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer ( Seite 1 des Steuerbescheides , erste Zahl im Gitterraster). Hier Kannst Du z.B errechen: zu versteuerndes Einkommen 20.000 fetgesetzte Steuer 4.000 gleich Steuersatz 20 Prozent. Jetzt berechnest Du die Kilometer 50 Kilometer x 230 Arbeitstage x 0,30 . Das Ergebnis ( hab jetzt keinen Taschenrechner) plus die übrigen Werbungskosten ( Fortbildung, Arbeitsmittel....) abzüglich der Werbungskostenpauschale in Höhe von Euro 920 mal deinem persönlichem Steuersatz gibt deine persönliche Steuerersparnis.

mausespitz  28.06.2011, 10:41

was hat das eigentlich mit der Frage zu tun?

Diese 6 € X 220 Arbeitstage vermindern dein zu versteuerndes Einkommen. Also bekommst du deinen Steuersatz auf diesen Betrag erstattet. Die Obergrenze liegt an der Schwelle, dass du deine gesamten Steuern zurück erhältst. Die ersten 8.004 € sind sowieso steuerfrei. Dann setzt die Steuerpflicht ein. Wenn du also durch deine Werbungskosten unter diese Grenze fällst, bekommst du alles zurück.