Frage von kattl10 28.09.2012

Kfz-Werstatt repariert Auto ohne Absprache oder Freigabe

  • Hilfreichste Antwort von turbo666 29.09.2012

    Wenn Du das mit dem Kreislauf mit einem ärztlichen Gutachen belegen kannst, dann kannst Du Dir die 500 Euro sicher wieder holen. Ansonsten klingt das nicht wirklich glaubwürdig - zumindest für die Versicherung. Eine Reparatur mit Gebrauchtteilen hätte in diesem Fall keinen finanziellen Vorteil gebracht - das ist ein Kaskoschaden gewesen, der nicht auf Gutachtenbasis abgerechnet wurde. Wenn eine Werkstatt weiß, dass ein Schaden "eh von der Versicherung bezahlt wird", dann wird es immer teuer. Sie fragen doch immer - müssen sie das selber zahlen oder zahlt eine Versicherung? Den privaten Auftraggeber schonen die Werkstätten - von dem wollen sie ja wieder einen Auftrag bekommen. Bei den Versicherungen langen sie hin, denn die können sich die Werkstatt ja Gott sei Dank nicht aussuchen, in der repariert wird. Daran krankt ja auch unser Gesundheitssystem. Der Arzt muss nicht fragen, ob eine Versicherung zahlt. Der weiß das von vornherein - und dann macht er alles mit dem Patienten, was sich irgendwie verantworten lässt. Und es wird teuer. Zahlt eh alles die Versicherung...

  • Antwort von suzisorglos 29.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die 650,-€ wären doch trotzdem fällig geworden. Aber über die erhöhte SB könntest Du nochmal mit der Versicherung verhandeln, denn in einem Notfall darf ausnahmsweise auch mal ein anderer als der "eingetragene" Fahrer das Fahrzeug lenken.

  • Antwort von Leon97531 28.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bist Du dir sicher das Du bei der Werkstatt nichts unterschrieben hast, sehr unwahrscheinlich das die Werkstatt ohne Auftrag und ohne Abtretungsunterschrift von Deiner Seite mit der Versicherung abrechnet.

  • Antwort von Issimo 28.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da die Werkstatt das auto ohne deine Erlaubnis repariert hat, musst du die Rechnung nicht zahlen, weil du nur deine Willenserklärung für einen Kostenvoranschlag gegeben hast. Die Werkstatt wird sich dagegen wehren, such dir sofort nen Anwalt, der regelt das für dich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Antwort von Thunder1262 28.09.2012

    OHNE SCHRIFTLICHEN und UNTERSCHRIEBENEN Auftrag darf die Werkstatt KEINE Reperaturen an deinem

    Fahrzeug vornehmen. Tut sie es doch hat sie ein Problem. Wäre das Fahrzeug aber nicht repariert gewesen und der Sachverständige hätte das Gutachten gemacht nachdem du wahrscheinlich abgerechnet hättest, hätte die Versicherung auch die 650€ wie auch die Mwst und die Lackkosten, Ersatzwagen, Überführungskosten einbehalten bis zur Reperatur.

  • Antwort von vesparoller 28.09.2012

    Jetzt beweise Du der Versicherung mal, daß sie nur einen Kostenvoranschlag machen und an die Versicherung schicken sollten! Wenn es keinen schriftlichen (Handlungs-) Auftrag für die Werkstatt gab (gibt), steht hier Aussage gegen Aussage. Wenn die Werkstatt dreist ist, wird die natürlich behaupten, Du hättest ihnen einen mündlichen Auftrag zur Abwicklung des Schadens (einschl. Kontaktaufnahme mit der Versicherung) gegeben. Obwohl sie eigentlich besser wissen sollte, daß die Versicherung meist erst selbst einen Sachverständigen vor Behebung des Schadens vorbei schickt.

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