KFZ-Unfallgutachten Gutachter Verjährung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast keinen Auftrag gegeben!

Das ist der einzig und allein entscheidende Punkt.

Im übrigen verjähren Forderungen nach 3 Jahren.

Die regelmäßige Verjährung Im Zivilrecht beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich 3 Jahre. Sie ergibt sich aus § 195 BGB. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese erst am Schluss des Jahres beginnt, in welchem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). So ist es möglich dass in Fällen in denen der Anspruch zu Beginn des Jahres entstanden ist, die Verjährungsfrist fast 4 Jahre beträgt. Dies ist jedoch sehr davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt innerhalb eines Jahres der Anspruch entstanden ist.

Quelle: http://www.verjaehrung.net/verjaehrung-zivilrecht.html

Wenn die Rechnung aus dem Jahr 2006 stammt, ist der 31.12.2009 der Zeitpunkt, an dem sie verjährt ist.

Thunder1262  01.12.2010, 17:34

Aber nur wenn der Gläubiger keine Mahnungen o.ä. versand hat, was er aber in diesem Fall schon an den Fahrzeugeigentümer getan hat.

a sind es nur 4 Jahre bdie der Unfall zurück liegt, b hast du das Gutachten nicht in Auftrag gegeben und brauchst es nicht bezahlen. Schreib das dem Sachverständigen zurück. Verjährt ist die Forderung nicht, da der Sachverständige diese nicht 3 Jahre hat ruhen lassen. Wenn er nach Rechnungsstellung 3 Jahre nichts gesagt hätte wäre es verjährt. Hat er aber nicht und somit fängt die Frist erst ab der letzten Mahnung an.

Er hat den Gutachter beauftragt und muss ihn folglich auch bezahlen. Wäre der Unfall erst der Versicherung gemeldet worden, hätte die sich um einen Gutachter gekümmert und diesen auch bezahlt. Du hast damit nichts zu tun. Lasse Dich nicht verunsichern!

gigamen 
Fragesteller
 01.12.2010, 14:37

erst lesen dann antworten, habe nieee was unterzeichnet wie Raimund1 das schon sagt. Seine Antwort ergibt sin. ich gib das schreiben dem antwalt der soll erstmal die Rechtliche grundlage erfragen falls es die gibt..was ich niemals denke weil hab ja nichts selbst gemacht nur darum gehts....und die verjährung is au was schönes. Muss der bekannte auch nix zahlen weil verjährt...

gesetze sind manchmal schön..leider in diesem fall nicht für mich..

danke raimund1