KFZ - Steuer - Muss man die sofort zahlen?
Hay Leute,
ich hab heute ein neues Auto gekauft, mein Erstes, nun fahre ich es am Montag ummelden. Zum Wagen es ist ein Mercedes Benz W124 230E. Hat Euro 1 und ist ein Benziner nach der Rechnung im Internet sind das 350€ an Steuern jährlich. Nun damit das Auto zugelassen werden soll, muss ich dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung geben, damit sie den Betrag sofort abbuchen. Nun das ist ziemlich doof, da ich das Auto mit einem Luftmassenmesser auf Euro 2 umrüsten wollte, die nächste Woche, aber da ich ja die Kohle sofort zahle, kann ich mir das doch sparen und dies nächstes Jahr machen?! Oder wie soll ich das sehen?
MfG
9 Antworten
Das ist von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich.
Bei der Einzusermächtigung wird erst ca. 1-2 Wochen nach Erteilung des Steuerbescheides abgebucht.
In einigen Städten muss sie auch gleich bei Anmeldung BAR gezahlt werden sonst gibt es keine Papiere.
Wenn Du das Fahrzeug anschließend auf Euro 2 umrüsten willst, meldest Du es nach der Umrüstung dem Finanzamt. Dann bekommst Du einen neuen Bescheid mit einer Gutschrift für den Rest des Jahres.
@PatrickLassan. Die Frist ist nicht falsch. Aber auch das kann natürlich von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein. Richt, für die Kfz-Steuer ist das Finanzamt zuständig. Dennoch sind einige Gemeinden dazu übergegangen die Steuer gleich bei Zulassung durch die Zulassungsstelle im Auftrag zu erheben. Es gibt sogar Gemeinden die lassen auf dich kein Fahrzeug mehr zu wenn Du Steuerschulden hast. Das ist Realität.
"Die Frist ist nicht falsch. Aber auch das kann natürlich von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich sein. "
Kann es nicht, das Kraftfahrzeugsteuergesetz und die Abgabenordnung sind in der gesamten Bundesrepublik gleich.
"Es gibt sogar Gemeinden die lassen auf dich kein Fahrzeug mehr zu wenn Du Steuerschulden hast."
Das trifft inzwischen in nahezu allen Bundesländern zu. Wenn noch Kfz-Steuer-Rückstände bestehen, müssen die vor der Zulassung getilgt werden, sonst klappt das nicht.
Kfz Steuer wird taggenau berechnet. Wenn sich als an der Steuer etwas ändert, wird die angepasst und zwar taggenau. Es gibt dann einen neuen Bescheid und die Erstattung wird gleichzeitig überwiesen.
Ja, spätestens nach der II. Mahnung solltest Du diese zaheln sonst wird das Auto stillgelegt.
Rüstet Du das Auto um muß das Finazamt Dir die Differenz erstatten, in wlcher das KFZ - dann steueroch günstiger ist.
Du bekommst einmalig einen Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Kraftfahrzeugsteuer für das erste Jahr wird vier Wochen nach Zustellung des Bescheids fällig und wird dann abgebucht, da mittlerweile fast überall bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung verlangt wird. Falls nicht, musst Du innerhalb dieser Zeit überweisen.
Für die folgenden Jahre ist die Steuer dann stets am Jahrestag der Zulassung fällig.
genau du mußt gleich zahlen kannst du später umrüsten und dem finanzamt angeben dann bekommst du was gutgeschrieben.
"Das ist von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich."
Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer sind (noch) die Finanzämter zuständig, nicht die Zulassungsstellen, wie man aus diesem Satz schliessen könnte. Auch die Frist ( ein bis zwei Wochen) ist leider falsch.
Die Kfz-Steuer wird erst vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids fällig, deshalb erfolgt die Abbuchung auch erst dann. Dass die Kfz-Steuer bei der Zulassung in bar zu entrichten ist, kann höchstens ein regionale Spezialität sein, normal ist das nicht.