Keine Wohnung! Kein Job kein gar nichts!
Ich bin frisch getrennt von meinem Freund, habe keinen job und wohne übergangsweise bei meiner Freundin auf der couch. Wo muss ich zuerst hin und was beantragen und wie viel ist da ca um überhaupt von etwas zu leben, bis schnellstmöglich einen Job finde!
Bitte keine gehässigen Kommentare, bin eh schon am Ende meiner kräfte!
4 Antworten
Was du bekommen kannst, wird dir sicher das zuständige Amt sagen! Dann solltest du dir wirklich schnell einen Job suchen, damit du auf eigenen Füßen stehst. Danach kannst du dich um eine Wohnung kümmern. Deine Freundin nimmt dich sicher solange bei sich auf.
Alles Gute!
Grundsicherung 359.- für Alleinstehende über 18 Jahre , kosten der Unterkunft.
Gezahlt wird ab Antragstellung, nicht rückwirkend
Wenn du unter 25 Jahre alt bist, müssen deine Eltern finanziell für dich sorgen, dann gibt es eventuell nichts.
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Ich dachte, wir sind schon bei 374 € Regelsatz..
Stimmt, seit dem 1. Januar 2011 beträgt der Hartz 4 Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 364 Euro
Soll in 2013 um 10.- Euro erhöht werden.
Wenn du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, meldest du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos ( die bieten dir eventuell einen Job an) . Wenn du schon mal gearbeitet hast, gibt es eventuell Atbeitslosengeld.
Beim Jobcenter beantragst du so schnell wie möglich Arbeitslosengeld II ( Hartz IV). Das besteht aus Grundsicherung 359.-€ und den Kosten der Unterkunft.
Kosten der Unterkunft sind die angemessene Kaltmiete ( ca. 45 qm ) und die angemessenen Heizkosten .
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Ort des Jobcenters suchen, dann den Wohnort,
Du suchst dir eine Wohnung. Bevor du den Mietvetrag unterschreibst, mit dem Jobcenter absprechen.
Der Vemieter muss noch eine Mietbescheinigung ausfüllen.
Falls du keine Möbel hast, kannst du "Erstausstattung der Wohnung" beantragen, dann gibt es einen Gutschein fur das Sozialkaufhaus oder den Second Hand Shop.
Sie müssen zum Sozialamt und sich "Mittellos" melden. Man wird ihnen dann eine Wohnung evtl. zuweisen. Für die einrichtung gibt es sogenannt Möbelbörsen - diese bitten aufgearbeitete 2nd Hand Möbel kostenlos an. Sozialamt, Wohngeldstelle, Arbeitsamt (sie müssen sich arbeitslos melden) Einhwohnermeldeamt zwecks Wohnsitz ummeldung.
Jobcenter ist der Ansprechpartner für arbeitsfähige Personen.
Wohngeld gibt es nur bei einem Mindesteinkommen.
Die Möbelbörsen verschenken nichts, man benötigt einen Gutschein vom Jobcentervoder Sozialamt.
Hast du nichts in der Hand, wenigstens eine Ausbildung oder so? Dann ist das dein Problem. Ja dann geh, geh zum Sozialamt und nimm dir Sozialhilfe.. Ist ja nicht so, dass wir für alle, die kein Bock haben, was für sein Leben zu tun, sondern zu Hause sitzen vor der Glotze, bezahlen. Lebe von den Kosten anderer, hauptsache du musst nicht arbeiten..-.-
Ich möchte ja eben wissen was mir zusteht und mich schon im vorraus informieren!!!