kein warmwasser wg. Rohrbruch!

4 Antworten

Solange wie es dauert, den Schaden zu reparieren. Niemand kann zaubern, auch nicht der Vermieter und die Handwerker...

Wenn es nächste Woche immer noch nicht funktioniert, benutzt Du eben Kaltwasser, ganz einfach...

Die lassen uns jetzt einfach übers Wochenende hier sitzen OHNE WARMWASSER und wollen dann am Montag noch mal wiederkommen und die Reperaturarbeiten fortsetzen. Sie haben das Warmwasser jetzt nur abgestellt passiert ist aber noch gar nichts!!

Ich kann verstehen, dass Sie verärgert sind, aber:

Stellen Sie sich vor, gestern war Freitag und die Handwerker wollen auch Wochenende haben. Zudem ist es sehr teuer eine Firma außerhalb der normalen Arbeitszeiten oder am Wochenende zu beauftragen.

Und wie lange darf man in einer Mietwohnung ohne Warmwasser sein.

Leider solange wie es nötig ist, den Rohrbruch zu beheben.

Sie können für die Zeit des Mangels die Miete angemessen kürzen.

Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie die Miete während der Reparaturphase mindern werden.

Hier ein Urteil zur Höhe einer Mietminderung.

15% Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer AG München NJW-RR 1991, 845


Ich denke Montag werden Sie den Schaden finden, dass kann eine halbe Stunde dauern aber auch mehrere Stunden. Dann kann es sein dass es schnell repariert wird aber es kann auch sein, das man es kurzfristig provisorisch reparriert z.B mit einer Dichtschellle.

Für die zwei Tage würde ichpersönlich also keine Mietminderung machen.

MfG

Johnny

Ein Rohbruch ist keine unlösbare Angelegenheit. Das wird am Montag alles wieder funktionieren. Mach dir doch jetzt nicht schon Stress mit " wenn" und "aber" . Entspann dich und genieß das Wochenende.

für ne kurze Zeit ist es ok. Aber wenn es zu lange dauert, kannst du die Miete mindern

heike1983 
Fragesteller
 04.05.2013, 11:00

und was heißt "für ne kurze Zeit"????

johnnymcmuff  04.05.2013, 13:00

für ne kurze Zeit ist es ok. Aber wenn es zu lange dauert, kannst du die Miete mindern

Wenn ein Mangel besteht und der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde, kann man solange die Miete mindern, bis der Mangel behoben ist und zwar sofort.

Ob man es sofort macht, bleibt jedem selbst überlassen.