Kein Vertrag am ersten Tag, also unbefristet eingestellt?

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Ich frage mich,wo manche User ihr Wissen hernehmen:§ 2 Nachweispflicht(Nachweisgesetz)

(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

Bitte poche auf einen schriftlichen Vertrag um alles rechtliche wie Geld, Urlaub, Arbeitszeit und Krankheit zu klären. Denn wenn du keinen bekommst kann dies Schwarzarbeit bedeuten und das kann strafbare Folgen für dich haben.

jup, ist so korrekt, eine Befristung in einem Arbeitsvertrag muss immer vor Beginn schriftlich festgehalten werden.

Aber ob's für Dich ein Vorteil ist... Selbst wenn die Befristung rein rechtmäßig ungültig ist, meinst Du, der Arbeitgeber sagt dann "tja, ist halt so, haben wir halt nen Mitarbeiter mehr"?

Hört sich für mich ehr an, als würdest du weiterhin ohne Vertrag arbeiten. Sind ne menge Nachteile für dich. Versicherungstechnisch usw. Informiere dich nochmal, wann genau sie dir einen vertrag aushändigen!!

Absolut korretkt von AlandraHH rein rechtlich ist der AG in der schlechteren Position, das heißt nicht das du vor Gericht recht bekommst. Denn nur dort köenntest du das durchsetzten und wie mein Vorredner schon sagt darüber wäre der AG bestimmt nicht froh. Eine doofe Situation in der du nur verlieren bzw dir nicht viel mehr übrig bleibt als deine Vertrag in den nächsten Tagen zu unterschreiben. Ansonsten würde dich dein AG wohl loswerden wollen. Deine MAX Ausbeute vor Gericht wäre eine Klage auf Wiedereinstellung in der der AG die eine Abfindung von 1-2 Moantsgehältern anbieten würde. Den job bist aber los. Macht nicht viel Sinn und keinen guten Eindruch beim nächsten Bewerbungsgespräch.