Kaufangebot verbindlich

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Die Antwort auf deine Frage gibt dir § 145 BGB: "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat." - Ein Angebot ist zunächst also verbindlich, es sei denn, diese Verbindlichkeit wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

grundsätzlich ist jedes angebot ja eine willenserklärung.. wenn du sie annimmst ist es eine beidseitige willenserklärung und damit gültig. Die Frage ist nur ab wann ist es ein angebot. Der Preis in einem Schaufenster ist laut meinem Dozenten noch kein Angebot sondern nur eine Information. Wenn aber auf dem Zettel angebot steht, evtl. sogar ein persönliches mit anrede. dann kannst du schon sehr stark davon ausgehen dass das verbindlich ist.. auch vor gericht.

TillWollheim  10.11.2009, 10:40

es kommt eben auf die Situation an. Wenn A B direkt anspricht und sagt: "Du kanns das C für y € haben" dann ist das ein Angebot. Wenn A aber auf dem Marktplatz ausschreit C für y zu verkaufen - da ist es nur eine iao!

Wenn du es schriftlich hast ist alles mehr oder weniger konkrete verbindlich. Gib mir 100 Euro und es ist deins, auf Papier ist verbindlich. Wenn einer im Internet sagt "Dieses Handy für nur 100 Euro ohne Vertrag und Grundgebühr kaufen" ist er dazu verpflichtet dir das Hany für 100 Euro ohne Vertrag und Grundgebühr zu verkaufen.

TillWollheim  10.11.2009, 10:38

Nein, das stimmt nicht! Schon mal was von invitatio ad offerendum gehört? Also es kommt schon auch darauf an, wie sich diese Kommunukation abspielt. Bei eBay zB ist es eine iao!

justiziasgolem  13.11.2009, 11:51
@TillWollheim

Äh, hallo? knock knock knock. Angebote bei eBay sind eben NICHT "invitatio ad offerendum", darüber existieren schon eine Reihe BGH-Urteile...

erst wenn der kaufvertrag abgeschlossen/unterschrieben ist, ist der vertrag wirksam ... vorher handelt es sich um ein angebot, was nur in bezug auf den kaufpreis verbindlich ist

TillWollheim  10.11.2009, 10:38

das stimmt also nicht so!!

Wenn du deine Willenserklärung nicht dementsprechend formulierst ist dein Angebot eigentlich immer verbindlich. Oder was meinst du genau?