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Kaufangebot verbindlich

gefragt von Betty24Betty24 am 09.11.2009 um 0:40 Uhr

Jemand schreibt, ob etwas zum Verkauf steht und macht mir hierfür ein Angebot zum Kauf.

Bei welcher Formulierung weiss ich aber, dass es sich um ein verbindliches Angebot zum Kauf handelt?


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anonym
beantwortet von justiziasgolem am 9. November 2009 09:09
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Hilfreichste Antwort

Die Antwort auf deine Frage gibt dir § 145 BGB: "Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat." - Ein Angebot ist zunächst also verbindlich, es sei denn, diese Verbindlichkeit wurde ausdrücklich ausgeschlossen.


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anonym
beantwortet von dantes am 9. November 2009 00:41
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Wenn du deine Willenserklärung nicht dementsprechend formulierst ist dein Angebot eigentlich immer verbindlich. Oder was meinst du genau?


anonym
beantwortet von Daundweg am 9. November 2009 00:42
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Wenn du es schriftlich hast ist alles mehr oder weniger konkrete verbindlich. Gib mir 100 Euro und es ist deins, auf Papier ist verbindlich. Wenn einer im Internet sagt "Dieses Handy für nur 100 Euro ohne Vertrag und Grundgebühr kaufen" ist er dazu verpflichtet dir das Hany für 100 Euro ohne Vertrag und Grundgebühr zu verkaufen.

Kommentar von TillWollheim am 10. November 2009 10:38

Nein, das stimmt nicht! Schon mal was von invitatio ad offerendum gehört? Also es kommt schon auch darauf an, wie sich diese Kommunukation abspielt. Bei eBay zB ist es eine iao!

Kommentar von justiziasgolem am 13. November 2009 11:51

Äh, hallo? knock knock knock. Angebote bei eBay sind eben NICHT "invitatio ad offerendum", darüber existieren schon eine Reihe BGH-Urteile...


Chianti
beantwortet von Chianti am 9. November 2009 00:42
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erst wenn der kaufvertrag abgeschlossen/unterschrieben ist, ist der vertrag wirksam ... vorher handelt es sich um ein angebot, was nur in bezug auf den kaufpreis verbindlich ist

Kommentar von TillWollheim am 10. November 2009 10:38

das stimmt also nicht so!!


anonym
beantwortet von ProPhiL am 9. November 2009 00:43
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grundsätzlich ist jedes angebot ja eine willenserklärung.. wenn du sie annimmst ist es eine beidseitige willenserklärung und damit gültig. Die Frage ist nur ab wann ist es ein angebot. Der Preis in einem Schaufenster ist laut meinem Dozenten noch kein Angebot sondern nur eine Information. Wenn aber auf dem Zettel angebot steht, evtl. sogar ein persönliches mit anrede. dann kannst du schon sehr stark davon ausgehen dass das verbindlich ist.. auch vor gericht.


Kommentar von TillWollheim am 10. November 2009 10:40

es kommt eben auf die Situation an. Wenn A B direkt anspricht und sagt: "Du kanns das C für y € haben" dann ist das ein Angebot. Wenn A aber auf dem Marktplatz ausschreit C für y zu verkaufen - da ist es nur eine iao!


anonym
beantwortet von Nisi88 am 9. November 2009 00:41
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wenn dasteht verbindliches Angebot.

Kommentar von TillWollheim am 10. November 2009 10:41

ja, ist aber nicht einzige Möglichkeit


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