Kauf auf Rechnung, Zahlungsziel vor Erhalt der Ware?

1 Antwort

Bieten Onlineshops Waren an, müssen sie auch den Liefertermin angeben. Zeichnet ein Händler im Internet seine Waren also zum Beispiel als "sofort lieferbar" aus, muss das Produkt auch tatsächlich sofort zum angegebenen Preis ausgeliefert werden können.

In einem solchen Fall sollten Sie dem Verkäufer eine Frist setzen, um die Lieferung nachzuholen. Diese Frist muss angemessen sein was eine Frage des Einzelfalls ist. Sie können sich dabei grundsätzlich an der ursprünglichen Lieferfrist orientieren.

Liefert der Händler auch innerhalb der Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist.