kann vermieter doppelt vermieten

6 Antworten

Gut möglich, dass die Mieterin, die intern umgezogen ist, nur eine Art Nachtrag zum Mietvertrag bekommen hat.

Ansonsten: Euch tangiert nur der Vertrag mit eurem Vermieter. Wieviele Verträge er noch für die Wohnung abschließt, kann euch egal sein, solange ihr die Wohnung nutzen könnt.

Miete zahlen müsst Ihr deshalb auch bis zum Ende der Kündigungsfrist. Ausziehen könnt ihr jederzeit, das entbindet aber nicht von den Zahlungspflichten. Schließlich zwingt Euch auch niemand ein Mobiltelefon zu benutzen, obwohl Ihr einen Vertrag abgeschlossen habt.

Zwei parallele Mietverträge:

Der besitzlose Mieter, also derjenige, der trotz Mietvertrag nicht in der Wohnung wohnen kann (oder tatsächlich nicht wohnt), ist von der Mietzinszahlung befreit (so der BGH 1962)

Nun kann sie ja aber auch vorher ordnungsgemäß gekündigt haben...

Ihr müsst natürlich solange zahlen, wie die Kündigungsfrist läuft - danach kann der Vermieter keine Ansprüche mehr stellen.

Was die Sache ALG-II betrifft, so ist das nicht Eure Angelegenheit; mit Sicherheit wird die Mieterin ja für ihre Wohnung Miete zahlen; ein Mietvertrag muß nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Was die vermeintliche Vorlage eines alten bzw. eines anderen Mietvertrages beim Jobcenter betrifft, so könnt ihr das ja wohl nicht wissen, da ihr keine Akteneinsicht habt - also Vorsicht mit solchen Unterstellungen; zudem könnte sie ja auch einen schriftlichen Mietvertrag für die andere Wohnung haben...

sophia1503 
Fragesteller
 10.07.2014, 23:18

Das weis ich zu 100% mit dem Mietvertrag.den es ging um die Jahresabrechnung welche sie von ihrer neuen Wohnung erhält aber eine von unserer brauch . des weiteren ja wir hatten zum Ende Juni gekündigt halt keine 3 Monatsfrist und der Vermieter hat zugestimmt und auch unsere Kündigung so angenommen. Muss ich trotzdem Miete zahlen sprich für Juli und August will er jetz noch

DerSchopenhauer  11.07.2014, 06:48
@sophia1503

Die Kündigungsfrist ist grundsätzlich einzuhalten - es sei denn, der Vermieter hat Euch schriftlich bestätigt, daß er auf die Kündigungsfrist verzichtet; nur eine Kündigungsbestätigung befreit nicht von der Pflicht die Miete bis zum Ende der Frist zu zahlen.

Nein, natürlich ist das nicht rechtens. Wieso will er nch Miete von Euch, wenn Ihr ausgezogen seid? Hast Du Kündingstermin eingehalten? Dann widerspreche der Forderung unter dem Hinweis, er bekäme für die Wohnung bereits Miete. Bei einer Anzeige wegen Betrugs droht ihm eine Geldstrafe sowie Rückzahlung der doppelt kassierten Miete.

Also es ist so,wir haben uns eigentlich mit dem Vermieter geeinigt anziehen zu dürfen vor Ende der Frist.er hat unsere Kündigung auch angenommen doch jetzt kommt er und will weiter miete von uns. U da wir wissen das er für die Wohnung von einer anderen Person noch Miete vom Amt bezieht wollten wir uns eben erkundigen wie es den bei so einem Fall aussieht.wie oben erwähnt ist die vormieterin in eine andere Wohnung im Haus gezogen die billiger ist aber eben eine vertrag hat sie noch für unsere Wohnung und dieser berät wird eben auch vom Amt bezahlt.

sophia1503 
Fragesteller
 10.07.2014, 23:01

Wir haben sogar noch von uns aus nach Nachmieter gesucht aber die Wohnung will einfach keiner.zu viele mängel

Der Vermieter will weiter Miete von euch, obwohl ihr ausgezogen seid. Habt ihr die Kündigungsfrist eingehalten, bzw. schriftlich gekündigt?

Mal esben so ausziehen ist nicht drin, also wäre dein Vermieter vollkommen im Recht.

Zur zweiten Frage: Wenn ein interner Umzug stattgefunden hat, müßte der Vermieter korrekterweise einen neuen Mietvertrag für die andere Mieterin ausfertigen, aus dem hervorgeht, in welcher Wohnung genau sie wohnt.

Zudem wird die Nachbarin ja auch nicht für beide Wohnung zahlen, sondern nur für die, in der sie wohnt.